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Anlagen mit erheblichem Risikopotential unterstehen der Störfallverordnung. Der Umgang mit gefährlichen Stoffen und Organismen kann bei einer unbeabsichtigten Freisetzung die Bevölkerung und die Umwelt gefährden.
Auch für den Verursacher kann ein Störfall schwerwiegende Folgen haben: der Produktionsausfall und die Kosten für die Wiederherstellung der Anlagen und Gebäude sowie für die Schadenersatzleistung können erheblich sein. Es ist daher sinnvoll, diese Risiken systematisch zu analysieren und aus denkbaren Störfallszenarien vorsorgliche Sicherheitsmassnahmen abzuleiten.

Brand bei einer Kunststofffirma

Noch offene Fragen?

René Gasser

Fachspezialist Störfallvorsorge

Amt für Umwelt

Abteilung Industrie und Gewerbe

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen