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Beratungsthemen


Die Regelungen zum Düngen im Winter haben in den letzten Jahren immer wieder zu Diskussionen geführt. Unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen aber auch dem Einbezug von besonderen pflanzenbaulichen Bedürfnissen haben das Amt für Umwelt (AFU) und das Landwirtschaftliche Zentrum SG (LZSG) für den Kanton St.Gallen ein  Merkblatt dazu erarbeitet. Dies wurde für den Winter 2023/24 nochmals überarbeitet und ergänzt.

Merkblatt "Umgang mit Hof- und Recyclingdünger im Winter"

Zur Unterstützung der Beurteilung der Vegetationsstands am eigenen Standort sind auf der  Webseite des AFU tagesaktuelle Temperatur- und Vegetationsangaben von 21 Standorten zu finden.  Siehe pdf: Vegetationsstand im Winter

Wir empfehlen, die enthaltenen Checklisten vor einer allfälligen Ausbringung bei den aufgeführten Ausnahmefällen auszufüllen und mit Angabe von Parzelle und Ausbringdatum aufzubewahren.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des AFUs zu finden unter "Düngen im Winter"

Fragen beantworten Ihnen gerne Bruno Nabulon und Mathias Heeb

Die Nährstoffbilanz dient der Gegenüberstellung von Nährstoffbedarf der angebauten Kulturen mit dem Nährstoffanfall von eigenen und eventuell fremden Düngern. Im ÖLN wird eine Nährstoffbilanz benötigt, wenn Dünger zugeführt wird oder ein sogenannten Grenzviehbesatz (z.B. im Talgebiet 2.0 Düngergrossvieheinheiten pro ha düngbare Fläche) überschritten wird.

Die Anforderungen an die Nährstoffbilanz 2024 wurden verschärft. Der bisher gültige Fehlerbereich von 10% des Nährstoffbedarfes beim Stickstoff und Phosphor wurde gestrichen. Die Nährstoffbilanz darf bei diesen beiden Nährstoffen künftig jeweils maximal 100% betragen.

Damit deshalb keine Direktzahlungskürzungen erfolgen, wird die baldige Erstellung einer Planungsbilanz für das Jahr 2024 dringend empfohlen.

Lesen Sie dazu den Zeitungsartikel zum Thema "Nährstoffbilanz 2024 rechtzeitig planen" veröffentlicht im St. Galler Bauer im Februar 2024

Das landwirtschaftliche Zentrum bietet die Berechnung von Nährstoffbilanzen im Rahmen der Beratungsleistungen an. 

Fragen beantworten Ihnen gerne Mathias Heeb und Bruno Nabulon

Im ÖLN werden Bodenanalysen benötigt, wenn ein Betrieb Dünger zuführt oder einen Grenzviehbesatz (z.B. 2.0 Düngergrossvieheinheiten pro ha düngbare Fläche im Talgebiet) überschreitet.

Bei der Planung und Durchführung der Entnahme von Bodenproben auf Bewirtschaftungsparzellen (gemeinsame Nutzungseinheit, nicht Grundbuchparzellen) für die Analyse gilt es folgendes zu beachten:

Das LZSG bietet gerne Hilfestellung bei der Planung der Bodenprobenentnahme an. Material zur Entnahme und Versand sind nicht vorhanden und können nicht ausgeliehen werden.

 
Mathias Heeb

Mathias Heeb

Fachstelle Pflanzenbau/Umwelt

Landwirtschaftliches Zentrum SG
Rheinhofstrasse 11
9465 Salez

Bruno Nabulon

Bruno Nabulon

Fachstelle Pflanzenbau/Umwelt

Landwirtschaftliches Zentrum SG
Mattenweg 11
9230 Flawil

Noch offene Fragen?

Landwirtschaftliches Zentrum SG

Rheinhofstrasse 11
9465 Salez