Der Bundesrat hat das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Damit wird ein erster Teil der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» umgesetzt.
Bei der Umsetzung wurden Bestimmungen des ÖLN angepasst. Zudem wurde das System der Produktionssystembeiträge angepasst. Zudem wurde das System der Produktionssystembeiträge angepasst.
Dank den neuen Bestimmungen wird eine naturnahe und umweltfreundliche Produktionsform gefördert. Dabei wird der Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinsatz optimiert und gleichzeitig die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten und gefördert.
Die Bestimmungen treten im Januar 2023 in Kraft.
Die Anmeldungen für die neuen Programme 2023 erfolgen im Rahmen der Augusterhebung 2022.
Bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» wurden Bestimmungen des ÖLN angepasst. Die Änderungen treten mit Ausnahme der Nährstoffbilanz und der 3.5% Biodiversitätförderflächen am 1. Januar 2023 in Kraft.
Massnahmen
- 3.5% Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche ab 2025
- Nährstoffbilanz: Streichung Toleranzbereich von 10% bei P und N
- Beiträge Präzise Applikationstechnik noch bis Ende 2024
Die Teilnahme für die verschiedenen Programme ist für sämtliche direktzahlungsberechtigten Betriebe mit den entsprechenden Kulturen möglich. Bio-Betriebe können von allen Beiträgen profitieren. Die Beitragssätze der PSB für die biologische Landwirtschaft bleiben unverändert. Diese neuen PSB treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Anmeldung ist freiwillig.
Massnahmen
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau
- Verzicht auf Insektizide und Akarizide im Gemüsebau
- Verzicht auf Herbizide im Gemüsebau (ohne Konservengemüse, Tabak und Wurzel der Treibzichorie)
- Verzicht auf Herbizide im Ackerbau (inkl. Konservengemüse, Tabak und Wurzel der Treibzichorie)
- Getreide in weiter Reihe
- Angemessene Bedeckung des Bodens
- Schonende Bodenbearbeitung
- Effizienter Stickstoffeinsatz
- Nützlingsstreifen auf der offenen Ackerfläche
Die Teilnahme für die verschiedenen Programme ist für sämtliche direktzahlungsberechtigte Betriebe mit den entsprechenden Kulturen möglich. Bio-Betriebe können bei den Dauerkulturen, mit einer Ausnahme, von allen Beiträgen profitieren. Die Beitragssätze der PSB für die biologische Landwirtschaft bleiben unverändert. Diese neuen PSB für Dauerkulturen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Anmeldung ist freiwillig.
Massnahmen
- Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte
- Bewirtschaftung mit Hilfsmitteln nach der biologischen Landwirtschaft
- Verzicht auf Herbizide
- Angemessene Bedeckung des Bodens im Rebbau
- Nützlingsstreifen in Dauerkulturen
Im Rahmen der Umsetzung parlamentarischen Initiative 19.475 wurden zwei neue Direktzahlungsprogramme eingeführt: das Programm «längere Nutzungsdauer von Kühen» und das Programm «besonders hoher Auslauf- und Weideanteil».
Massnahmen
- Längere Nutzungsdauer von Kühen
- Weidebeitrag
Hinweis zu Bio- und IP-Suisse-Produktion
Biobetriebe mit Ackerbau können im Rahmen der Produktionssystembeiträge den herbizidfreien Anbau und den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel ohne wesentlichen Zusatzaufwand anmelden, weil sie die Anforderungen bereits im Rahmen der biologischen Landwirtschaft erfüllen. Wer als ÖLN-Betrieb Getreide ohne Herbizide und/oder pflanzenschutzmittelfrei produziert, kann bei IP-Suisse-Programmen mitmachen. Wichtig: Bei Bio und IP sind zusätzliche labelspezifische Anforderungen zu erfüllen.
Hervorzuheben ist, dass beim "Beitrag für den Verzicht auf Insektizide und Akarizide im einjährigen Gemüse-und Beerenbau" auf jegliche chemisch-synthetische und auch bio-taugliche Insektizide und Akarizide (PSMV Anhang1) verzichtet werden muss.
Die Seiten 10 und 11 im pdf (2022_Broschuere-Pa.Iv_.19.457_Das-Wichtigste-in-Kuerze) geben eine gute Übersicht für Bio-Betriebe.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Rubriken.