Wildtierarten, die in der Schweiz nicht heimisch sind, darf man hier nicht aussetzen. Das Jagdgesetz schreibt sogar vor, sie aus der freien Wildbahn zu entfernen, weil sie heimische Arten bedrohen oder zurückdrängen können.
Marderhund, Waschbär, Sikahirsch, Bisamratte, Nil- und Rostgans - alles Arten, die nicht zur einheimischen Fauna gehören und einst vom Menschen ausgesetzt wurden oder von selber aus Gehegen entwichen sind. Sie können aufgrund von ihrem Verhalten einheimische Arten bedrohen oder zurückdrängen. Deshalb regelt das Jagdgesetz den Umgang mit Arten, welche nicht zur einheimischen Fauna gehören: Sie dürfen nicht ausgesetzt werden und müssen aus der freien Wildbahn entfernt werden, damit sie sich nicht weiter ausbreiten. Die Haltung und Einfuhr gewisser Arten wie Grauhörnchen oder Schwarzkopfruderente sind sogar verboten.