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Die Schulung zum Thema verbotene Hilfsmittel vermittelt Jägerinnen und Jägern im Kanton St. Gallen umfassende Kenntnisse zu den gesetzlichen Grundlagen und Risiken des Einsatzes von Nachtsicht- und Wärmebildgeräten sowie künstlichen Lichtquellen. Die Teilnehmenden lernen in Theorie und Praxis die technischen Aspekte dieser Geräte, ihre Vor- und Nachteile und deren Anwendung in jagdlicher Umgebung kennen. Ziel ist es, den sicheren und verantwortungsvollen Umgang zu fördern und die geltenden Vorschriften zu festigen.

Dieser Kurs vermittelt wichtige theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit verbotenen Hilfsmitteln wie Nachtsicht- und Wärmebildgeräten sowie künstlichen Lichtquellen. Die Schulung beginnt mit einem Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und gibt Einblicke in die Funktionsweise und technischen Aspekte der verschiedenen Geräte. Dabei lernen die Teilnehmenden die Vor- und Nachteile von Nachtsichtgeräten, Restlichtverstärkern und Wärmebildkameras kennen und erarbeiten, wie sich diese Geräte auf die Jagd auswirken.

Im praktischen Teil des Kurses haben die Jägerinnen und Jäger die Möglichkeit, den Umgang mit diesen Hilfsmitteln zu üben und deren Einschränkungen und Risiken aus erster Hand zu erfahren. Sie lernen, Wildtiere im Gelände mit Hilfe von Wärmebild- und Nachtsichtgeräten zu erkennen und richtig anzusprechen und dabei sichere Schussdistanzen und Hindernisse im Gelände zu berücksichtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung und Kalibrierung der Geräte: So wird etwa das Einschiessen der Waffen mit den installierten Hilfsmitteln geübt, und die optimale Geräteeinstellung für unterschiedliche Geländeverhältnisse wird vorgestellt.

Ziel dieses Kurses ist es, die Jägerschaft umfassend zu schulen, sodass sie in Situationen, in denen verbotene Hilfsmittel notwendig oder erlaubt sind, sicher und verantwortungsvoll agieren kann.

Nächster Kurs 2025

Der nächste Kurs ist auf Anfang 2025 vorgesehen. Sobald der Termin fixiert ist, werden wir ihn hier publizieren und die Obmänner und Obfrauen der jeweiligen Jagdvereine informieren.

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St. Gallen