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EU/EFTA-Staatsangehörige geniessen die volle geographische Mobilität. Das heisst, sie können bei Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen ihren Wohnsitz jederzeit in die Schweiz bzw. in den Kanton St.Gallen verlegen. Für die Einreise wird ein gültiger Reisepass oder eine gültige Identitätskarte benötigt.

Merkblätter, Informationen und Erklärvideos zu allen Bewilligungskategorien

Informationen und Erklärvideos zum Erfassungstermin für den Ausländerausweis

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