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Menschenhandel ist ein schwerwiegendes Verbrechen, das die Würde und Freiheit von Menschen bedroht. Es betrifft weltweit Millionen von Menschen, auch die Schweiz ist davon betroffen. Dies erfordert gemeinsames koordiniertes Vorgehen.

Was ist Menschenhandel?

Menschenhandel bezeichnet die Ausbeutung eines Menschen durch Zwang, Täuschung oder Gewalt. Dies umfasst die sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit bzw. Ausbeutung der Arbeitskraft und die Entnahme von Organen. Opfer sind Menschen jeden Geschlechts, oft Frauen und Jugendliche und Kinder, die unter falschen Versprechungen in ein Land gelockt werden.

Menschenhandel findet oft im Verborgenen (z.B. Internet) statt. Manchmal werden Reisepässe durch die gewaltausübende Organisation oder Person abgenommen, wodurch durch die betroffene Person keine Aufenthaltspapiere beantragt werden können. Opfer von Menschenhandel erkennen sich selbst meist nicht sofort als Opfer. Das bedeutet, dass viele von ihnen nicht von selbst auf Beratungsangebote zugehen. Menschenhandel erfordert daher von der Polizei gezielte Kontrollen und proaktive Ermittlungen sowie Aufklärung und Sensibilisierung.

Die Bundespolizei (fedpol) koordiniert die nationalen Massnahmen gegen Menschenhandel eng mit den kantonalen Behörden zusammen. Das unabhängige, internationale Gremium (GRETA) überwacht die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz.

Formen von Menschenhandel

Menschenhandel kann in verschiedenen Formen auftreten und betrifft alle Geschlechter und können körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt beinhalten. Die Formen von Menschenhandel oder auch die Gewaltformen können einzeln oder in Kombination auftreten, z.B.:

  • Zwangsprostitution
  • Loverboy-Methode
  • Ausbeutung der Arbeitskraft in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe, in der Pflege und Betreuung, auf Baustellen
  • Kinderhandel, illegale Adoptionen
  • Organhandel
  • Hausangestellte, die unter Zwang und ohne Lohn arbeiten

Es gibt Formen bzw. Tätigkeiten des Menschenhandels, die nicht direkt damit in Verbindung gebracht werden können, weil sie nicht offensichtlich sind, z.B. Zwangsheirat, das zur Verfügung stellen einer Wohnung oder das (indirekte) Aquirieren von Menschen für Kundschaft.

Folgen von Menschenhandel

Menschenhandel hat weitreichende Folgen sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft als Ganzes. Die physischen und psychischen Opfer sind gravierend, während in der Gesellschaft hohe Ressourcen beansprucht werden, z.B.:

Betroffene

  • Depressionen, Angstzustände
  • Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
  • Chronische Krankheiten
  • Soziale Isolation, Stigmatisierung
  • Armut und Schulden

Gesellschaft

  • Organisierte Kriminalität
  • Gesundheitsversorgungskosten

Ursachen von Menschenhandel

Menschenhandel in der Schweiz lassen sich sowohl auf lokale als auch auf globale Faktoren zurückführen.

Ungleichheit und Kriminalität

Armut und Arbeitslosigkeit in den Herkunftsländern treiben Menschen dazu, nach besseren Lebensbedingungen zu suchen. Diese Lage macht sie anfällig für Versprechen auf bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig ist Menschenhandel oft Teil organisierter, transnationaler Netzwerke. Die geografische Lage und die offene Wirtschaft der Schweiz machen die Schweiz für Menschenhandel attraktiv.

Hohe Nachfrage nach billiger Arbeitskraft und sexuellen Dienstleistungen

In der Schweiz gibt es eine hohe Nachfrage nach billiger Arbeitskraft in bestimmen Sektoren wie Bau, Landwirtschaft, Haushalt oder sexuellen Dienstleistungen. Das begünstigt die Ausbeutung.

Mangelndes Bewusstsein in der Bevölkerung

Teilweise ist der Bevölkerung und den Fachkräften zu wenig die Anzeichen von Menschenhandel bewusst, weshalb die Identifikation und Unterstützung von Betroffenen sowie die Bekämpfung und Prävention erschwert sind.

Meine Rechte bei Menschenhandel

Eine betroffene Person von Menschenhandel bzw. in einer Ausbeutungssituation in der Schweiz kann sich schützen und Unterstützung holen. Wichtige Rechte sind z.B:

Schutz und Unterstützung

Sie können eine Schutzunterkunft in Anspruch nehmen, medizinisch versorgt, psychologisch betreut und rechtlich beraten werden (Art. 3-4 OHG).

Sichere Rückkehr

Betroffene aus einem anderen Land als der Schweiz, können auf eine sichere Rückkehr und auf Reintegrationshilfe zählen Art. 93 AIG)

Entschädigung

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffene die Möglichkeit Entschädigung für den erlittenen körperlichen und psychischen Schaden zu antragen (Art. 29 OHG).

Erholung, Bedenkzeit und Strafverfahren

Eine betroffene Person kann sich eine Erholungs- und Bedenkzeit einräumen lassen, um von den direkten Auswirkungen des Menschenhandels zu erholen und eine Zusammenarbeit mit der Polizei zu prüfen (insgesamt 30 Tage; Art. 35 VZAE). Wenn eine Person sich entscheidet mit der Ermittlungsbehörde zusammenzuarbeiten dann kann die Behörden entscheiden, die betroffene Person während der Dauer des Strafverfahrens in der Schweiz bleiben lassen (Art. 30 VZAE).

Noch offene Fragen?

Koordinationsstelle für Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Sicherheits- und Justizdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen