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Genitalbeschneidung ist eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt, welche schwere psychische und physische Folgen bei Betroffene auslösen kann. Es ist wichtig sich fachliche Hilfe und Unterstützung zu holen.

Was ist Genitalbeschneidung?

Weibliche Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation, kurz FGM) umfasst alle Verfahren, bei denen die äusseren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt oder andersweitig verletzt werden. Es gibt verschiedene Typen und Mädchen/Frauen können minderjährig oder erwachsen sein. Die männliche Beschneidung meint die vollständige oder teilweise Entfernung der Vorhaut des Gliedes (Knabenbeschneidung, Zirkumzision). Es wird zwischen der medizinisch indizierten und der rituellen Beschneidung unterschieden.

Folgen von Genitalbeschneidung

Die weibliche Genitalbeschneidung beeinträchtigt die körperliche Gesundheit, mit Formen wie z.B.:

  • Inkontinenz
  • Infektionen
  • Unfruchtbarkeit
  • Komplikationen bei der Geburt (Mutter und Kind)
  • Probleme mit den Narben
  • Schmerzen: beim Urinieren, während Menustration, während Geschlechtsverkehr
  • Tod

Psychische Folgen sind zudem sehr wahrscheinlich, wie z.B:

  • Stress, Schock, Trauma, Angst (-störungen)
  • Vertrauensverlust gegenüber den Erziehungsberechtigen/Eltern
  • Entfremdung
  • Verlust des Selbstbewusstseins
  • Trauer

Auch die männliche Genitalbeschneidung birgt körperliche Risiken, wie sichtbare Narben, Erektionsprobleme, Schmerzen und Blutungen sowie psychische Risiken wie Trauer, Angststörungen, Depressionen oder sexuelle Probleme (Studie der National Organization to Halt the Abuse and Routine Mutilation of Males, NOHARMM).

Ursachen von Genitalbeschneidung

Als Begründungen für Genitalbeschneidungen werden durch Personen oder Gemeinschaften, z.B. traditionelle oder religiöse Verpflichtungen genannt. Ob jemand beschnitten wird, kann über die Zugehörigkeit zur Familie oder Gemeinschaft entscheiden. Bei der weiblichen Genitalbeschneidung wird u.a. der Erhalt der Jungfräulichkeit oder die Sicherung der Keuschheit der Frau bzw. der Erhalt ihrer Treue begründet.

Meine Rechte bei Genitalbeschneidung

In der Schweiz haben beschnittene Frauen und Mädchen Anspruch auf Schutz vor Diskrimierung und sich durch die Schweizer Verfassung sowie durch Internationale Abkommen wie die Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Frauenrechtskonvention (CEDAW) geschützt. Diese garantieren das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 124) ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter Strafe gestellt. Die Istanbul-Konvention verpflichtet dazu, Massnahmen zur Prävention, Strafverfolgung und Unterstützung zu ergreifen.

Die Beschneidung von Knaben ist in der Schweiz nicht explizit rechtlich geregelt. Die rechtliche Situation konzentriert sich auf das Wohl des Kindes. Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit können als Körperverletzung betrachtet werden, siehe Schweizerisches Strafgesetzbuch, (Art. 123). Eltern/Erziehungsberechtige müssen sich an bestimmte Regeln halten.

Noch offene Fragen?

Koordinationsstelle für Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Sicherheits- und Justizdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen