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Häusliche Gewalt und Menschenhandel sind in der Schweiz verboten. Der Kanton St.Gallen setzt sich für die Bekämpfung von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt ein.

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Was ist Häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt liegt vor, wenn innerhalb einer Paarbeziehung oder innerhalb der Familie oder des Haushalts Handlungen geschehen, die die Unversehrtheit eines Menschen übergreifen. Diese übergriffigen Handlungen verletzen die körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Natur eines Menschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beziehungen aktuell oder getrennt sind oder ob der Täter oder die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.

Lesen Sie mehr über Häusliche Gewalt und über Formen von Gewalt.

Was ist Menschenhandel?

Menschenhandel ist die Ausbeutung von Menschen. Damit dies geschehen kann, erfolgt durch die Täterschaft eine Handlung, z.B. das Anwerben von Menschen mit einem bestimmten Mittel, z.B. mit einer Drohung oder Täuschung der Person. Diese Handlung dient dem Zweck die Person sexuell oder ihrer Arbeitskraft auszubeuten. Die Gewaltformen sind sexueller, psychischer und körperlicher Natur und Betroffene tragen schwerwiegende Folgen davon.

Lesen Sie mehr über Menschenhandel und über Formen von Gewalt.

Koordinationsstelle für Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Die Koordinationsstelle für Häusliche Gewalt und Menschenhandel ist die kantonale Stelle für die Themen rund um häusliche Gewalt und Menschenhandel. Sie verfolgt die Ziele der Stabilisierung und Weiterentwicklung der Massnahmen mit dem Zweck: Häusliche Gewalt zu stoppen, Opfer zu schützen, gewaltausübende Personen zur Verantwortung zu ziehen und Menschenhandel zu bekämpfen. 

Erfahren Sie mehr über unseren Auftrag, unsere Kampagnen und Projekte.

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Koordinationsstelle für Häusliche Gewalt und Menschenhandel

Sicherheits- und Justizdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen