Ein Stockwerk unter dem Kantonsratssaal tagt die St.Galler Regierung. Hinter verschlossenen Türen trifft sie sich in der Regel am Dienstag zur wöchentlichen Sitzung.
Regierungspräsidenten (früher: Landammann). Der oder die Gewählte ist für ein Jahr «Primus inter pares», das heisst der Erste unter Gleichen. Mit diesem Amt sind neben der Leitung der Regierungssitzung viele repräsentative Pflichten verbunden. Eine st.gallische Besonderheit: Auf das Präsidialjahr folgt stets ein Jahr als Vizepräsidentin oder -präsident. Im Bundesrat beispielsweise verhält es sich genau umgekehrt.
Auch die Reihenfolge, nach der die Regierungsmitglieder das Präsidium übernehmen, ist eine Spezialität: Im Grundsatz gibt die Anciennität den Ausschlag, also der Zeitpunkt der Wahl in die Regierung. Amtsältere Mitglieder kommen vorher zum Zug als amtsjüngere. Ein neu gewähltes Mitglied kann folglich erst Präsidentin oder Präsident werden, wenn es unter dem Präsidium aller früher gewählten Kolleginnen und Kollegen geamtet hat. Den Wahlvorschlag zuhanden des Kantonsrates macht im Übrigen stets die Fraktion des Regierungsmitglieds, das als Präsidentin oder Präsident an der Reihe ist.
Die Regierung ist gemäss Kantonsverfassung die Exekutive oder ausführende Gewalt. Sie setzt die Beschlüsse des Volkes und des Kantonsrates um und leitet die Staatsverwaltung. Regierung und Verwaltung erarbeiten auch Gesetzesentwürfe und andere Vorlagen, die der Kantonsrat später behandelt. Jedes Regierungsmitglied steht einem der sieben Departemente vor:
- Volkswirtschaftsdepartement mit Arbeit, Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr und Tourismus;
- Departement des Innern mit Sozialem, Kultur und Aufsicht über die Gemeinden;
- Bildungsdepartement mit dem Bildungswesen von der Volksschule bis zur Universität und dem Sport;
- Finanzdepartement mit Steuern, Finanzdienstleistungen und Vermögensverwaltung, ;
- Bau- und Umweltdepartement mit Hoch- und Tiefbau, Raumentwicklung und Umweltschutz;
- Sicherheits- und Justizdepartement mit Kantonspolizei, Justizvollzug, Militär, Zivilschutz, Migration, Strassenverkehr, Feuerschutz und Gebäudeversicherung;
- Gesundheitsdepartement mit Spitälern, Kliniken und Laboratorien, Gesundheitsvorsorge, Verbraucherschutz und Veterinärwesen.
Die Staatskanzlei, geleitet vom Staatssekretär, ist kein Departement, sondern die Stabsstelle von Kantonsrat und Regierung. Sie ist verantwortlich für den Parlamentsdienst und besorgt die Sekretariatsgeschäfte von Kantonsrat, Regierung und Regierungspräsidentin oder -präsident. Daneben nimmt die Staatskanzlei eine Vielzahl anderer Aufgaben wahr, zum Beispiel in den Bereichen Medien, Internet, Aussenbeziehungen, Legalisationen, Publikationen und Raumnutzung. Auch die Materialzentrale der Staatsverwaltung ist hier angesiedelt.
Die Regierung wird alle vier Jahre direkt vom St.Galler Volk gewählt – am gleichen Tag wie der Kantonsrat. Beim Verfahren gibt es aber einen entscheidenden Unterschied, weil bei den Regierungswahlen nicht das Proporz-, sondern das Majorzsystem zur Anwendung kommt. Dabei bildet der ganze Kanton einen einzigen Wahlkreis. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die das absolute Mehr erreichen, das heisst die Hälfte der gültigen Stimmzettel plus eins. Ist dies bei mehr als sieben Kandidierenden der Fall, scheiden jene mit den kleinsten Stimmenzahlen aus. Erzielen weniger als sieben das absolute Mehr, findet einige Wochen später ein zweiter Wahlgang statt, bei dem das einfache Mehr der gültigen Stimmen zählt.
Beim Majorzverfahren oder Mehrheitswahlrecht werden in erster Linie Personen gewählt und nicht Parteien. Die besten Chancen haben Kandidatinnen und Kandidaten, die kantonsweit bekannt sind, Profil beweisen und über das eigene politische Lager hinaus Stimmen erhalten. Das mag ein Grund dafür sein, warum die Zusammensetzung der Regierung die Kräfteverhältnisse im Kantonsrat heute nur teilweise widerspiegelt. Die SVP beispielsweise, die stärkste Fraktion im Kantonsrat, stellt ab der Amtsdauer 2008 bis 2012 erstmals überhaupt einen Regierungsrat.
Die Regierung nach den Wahlen von 2020:
- Freisinnig-Demokratische Partei (FDP): 2 Sitze
- Die Mitte: 2 Sitze
- Sozialdemokratische Partei (SP): 2 Sitze
- Schweizerische Volkspartei (SVP): 1 Sitz