Jedes Mitglied der Regierung steht einem der sieben Departemente vor. Der Staatssekretär leitet die Staatskanzlei. Der Regierungspräsident leitet die Verhandlungen der Regierung.
Jedes Mitglied der Regierung steht einem der sieben Departemente vor. Der Staatssekretär leitet die Staatskanzlei. Der Regierungspräsident leitet die Verhandlungen der Regierung.