So wie sich jede Bürgerin und jeder Bürger im Leben Ziele setzt und sich gelegentlich vergewissert, ob er oder sie noch auf Kurs ist, plant und steuert auch der Staat seine Tätigkeit.
Im Kanton St.Gallen plant und steuert die Regierung die Staatstätigkeit (Art. 16a des Staatsverwaltungsgesetzes). Sie tut dies mittels verschiedener Planungs- und Steuerungsinstrumente und mit dem Ziel, den aktuellen und künftigen Herausforderungen wirkungsvoll und wirtschaftlich begegnen zu können. Bei der Planung der Staatstätigkeit berücksichtigt die Regierung die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung.
Der Planungs- und Steuerungskreislauf
Die Planung und Steuerung der Staatstätigkeit im Kanton St.Gallen basiert auf verschiedenen Instrumenten, die eng verzahnt sind und auf einer Mehrjahresperspektive beruhen. Die Mehrheit der Planungs- und Steuerungsinstrumente hat ihre Grundlage im Staatsverwaltungsgesetz (sGS 140.1; abgekürzt StVG).
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