Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder des Ständerates.
Zweiter Wahlgang 17. November 2019
Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder des Ständerates vom 17. November 2019 sind bei der Staatskanzlei St.Gallen drei gültige Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht worden. Stille Wahl entfällt somit.
Wahlprotokolle 17. November 2019
Gültige Kandidaturen für den zweiten Wahlgang
Spalte 1 | ||||||
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Stand: 25. Oktober 2019 | ||||||
Nachname | Vorname | Geburtsjahr | Angaben für Stimmzettel | Wohnort | Partei | bisher |
Rechsteiner | Paul | 1952 | Ständerat | St.Gallen | SP | ja |
Würth | Beni | 1968 | Ständerat | Rapperswil-Jona | CVP | ja |
Büchel | Roland Rino | 1965 | Nationalrat, Sportmanager, Kleinunternehmer | Oberriet | SVP |
Erneuerungswahl 20. Oktober 2019
Die Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder des Ständerates findet nach Art. 21 Abs. 4 Bst. a des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG) gleichzeitig mit der Erneuerungswahl des Nationalrates am 20. Oktober 2019 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde von der Regierung auf den 17. November 2019 festgesetzt
Übersicht über die Fristen
- 1. April 2019: Beginn der Einreichefrist für Wahlvorschläge.
- 19. August 2019: Ablauf der Einreichefrist für Wahlvorschläge. Die Wahlvorschläge müssen bis um 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen.
- 20. Oktober 2019: Wahltag (erster Wahlgang).
- 25. Oktober 2019: Einreichefrist für Wahlvorschläge für einen allfälligen zweiten Wahlgang. Die Wahlvorschläge müssen bis um 12.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen.
- 4. November 2019: Veröffentlichung des Entscheids über das Zustandekommen von stiller Wahl gemäss Art. 29 WAG.
- 17. November 2019: Wahltag (allfälliger zweiter Wahlgang).
Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 19. August 2019, um 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge bis spätestens am Freitag, 25. Oktober 2019, um 12.00 Uhr, dort eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei für die elektronische Abwicklung von Wahlvorschlägen (EAWV). Diese ermöglicht es, dass alle notwendigen Angaben zu den Kandidierenden einfach und schnell zusammenzuführen und zu pflegen. Anschliessend kann eine pdf-Version des vollständig ausgefüllten Wahlvorschlagsformulars heruntergeladen werden, das dann ausgedruckt und mit den nötigen Unterschriften versehen bei der Staatskanzlei eingereicht wird.
Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen ab dem 1. März 2019 beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder Mail an wahlen@sg.ch).
Weitere Informationen zu den Ständeratswahlen finden Sie auch unter www.parlament.ch.
Gültige Kandidaturen
Spalte 1 | ||||||
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Stand: 19. August 2019 | ||||||
Nachname | Vorname | Geburtsjahr | Angaben für Stimmzettel | Wohnort | Partei | bisher |
Rechsteiner | Paul | 1952 | Ständerat | St.Gallen | SP | ja |
Würth | Beni | 1968 | Ständerat | Rapperswil-Jona | CVP | ja |
Büchel | Roland Rino | 1965 | Nationalrat, Sportmanager, Kleinunternehmer | Oberriet | SVP | |
Dobler | Marcel | 1980 | Wirtschaftsinformatiker B.Sc.FH, Unternehmer, Nationalrat | Rapperswil-Jona | FDP | |
Feldmann | Norbert | 1966 | Unternehmer | Uzwil | BDP | |
Ryser | Franziska | 1991 | M.Sc.ETH Maschineningenieur- wissenschaften, Stadtparlamentarierin | St.Gallen | GRÜNE | |
Vernazza | Pietro | 1956 | Prof.Dr.med., Chefarzt, HIV-Forscher | St.Gallen | GLP |