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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu bevorstehenden sowie zu vergangenen Kreisgerichtswahlen im Kanton St.Gallen.

Kreisgericht St.Gallen: Ersatzwahl vom 24. November 2024

Für die Ersatzwahl einer nebenamtlichen Richterin oder eines nebenamtlichen Richters des Kreisgerichtes St.Gallen vom 24. November 2024 sind bei der Staatskanzlei St.Gallen zwei gültige Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht worden. Stille Wahl entfällt somit.

Gültige Kandidaturen

Nachname Vorname Geburtsjahr Angaben für Stimmzettel                                                            Wohnort Partei
Bernet Samuel 1981 Jurist, Schulleiter St.Gallen parteilos
Rohner Karin 1973 lic.iur.HSG, Rechtsanwältin, Dipl. Architektin ETH St.Gallen EVP

Kreisgericht St.Gallen: Zustandekommen der stillen Wahl

Wahlen von hauptamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Für die Ersatzwahl einer hauptamtlichen Richterin oder eines hauptamtlichen Richters des Kreisgerichtes St.Gallen ist eine Kandidatur gültig vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.

Als hauptamtliche Richterin des Kreisgerichtes St.Gallen ist gewählt:
Sarah Krügel-Rüesch, St.Gallen, GRÜNE.

Der auf den 24. November 2024 festgelegte Urnengang für diese Wahl findet nicht statt.

Kreisgericht St.Gallen: Ersatzwahl vom 9. Februar 2025

Tom Frischknecht, St.Gallen, wurde vom Kantonsrat zum Kantonsrichter gewählt, weshalb er per 31. Dezember 2024 seinen Rücktritt als hauptamtlicher Richter des Kreisgerichtes St.Gallen erklärt hat. Somit hat im Gerichtskreis St.Gallen für den Rest der Amtsdauer 2021/2027 die Ersatzwahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 9. Februar 2025 festgelegt.

Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 29. November 2024 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes St.Gallen, Peter Frei (Telefon 058 229 06 46 oder E-Mail an peter.frei@sg.ch).

Ergebnisse Kreisgerichtswahlen

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Dienst für politische Rechte

Regierungsgebäude
9001 St.Gallen