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Auf dieser Seite finden sie alle wichtigen Informationen für im Kanton St.Gallen stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

Auslandschweizerinnen und -schweizer, die ihre politischen Rechte ausüben wollen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung im Ausland anmelden; Schweizerinnen oder Schweizer mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein melden sich bei der Schweizerischen Botschaft in Wien.

Kanton St.Gallen als Stimmgemeinde für Auslandschweizer/innen
Auslandschweizerinnen und -schweizer üben ihr Stimmrecht in ihrer letzten Wohnsitzgemeinde aus. Verfügen sie über keine solche, so üben sie ihr Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus. Das kantonale Recht kann gemäss Artikel 20 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG, SR 195.1) ein zentrales Stimmregister vorsehen. Die registerführende Stelle nimmt somit die Funktion der Stimmgemeinde wahr.

Seit dem 1. Januar 2010 wird das Stimmregister der im Kanton St.Gallen eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und -schweizer zentral geführt. Die Staatskanzlei organisiert den Versand des Stimmmaterials und ist zuständig für die Auszählung der Stimmabgaben. Die Ergebnisse der Auslandschweizergemeinde werden separat ausgewiesen werden.

Meldepflicht bei Wohnsitzwechsel
Wechseln Auslandschweizerinnen und -schweizer ihren Wohnsitz im Ausland, so haben sie dies der zuständigen Vertretung frühzeitig vor dem nächsten Urnengang zu melden; die Aufbereitung des Stimmmaterials erfolgt in der Regel 7 Wochen vor dem Urnengang.

Gemäss dem Auslandschweizergesetz sowie der dazugehörigen Verordnung (SR 195.11) streichen die Stimmgemeinden die Auslandschweizerinnen und –schweizer aus dem Stimmregister, wenn das Stimmmaterial drei Mal in Folge als unzustellbar zurückgeschickt wurde.

Stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und -schweizer, die aus dem Stimmregister gestrichen wurden, können bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung mit einem begründeten Gesuch die Wiedereintragung ins Stimmregister verlangen. Seit Oktober 2016 betreibt das Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) einen Online-Schalter für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

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Dienst für politische Rechte

Regierungsgebäude
9001 St.Gallen