Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Erneuerungswahl der Mitglieder der Regierung.
Zweiter Wahlgang findet statt – nur briefliche Stimmabgaben möglich
Die Regierung hat entschieden, am Termin für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der Mitglieder der Regierung vom 19. April 2020 festzuhalten. Die Durchführung des Wahlgangs ist Voraussetzung dafür, dass die neue Regierung wie von der Verfassung vorgesehen besetzt werden kann und ihre Arbeit ordnungsgemäss am 1. Juni 2020 aufnimmt.
Um die ordnungsgemässe Durchführung des Urnengangs auch unter erschwerten Bedingungen sicherzustellen und bei dieser Durchführung den Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Mitglieder der Stimmbüros, vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu unterstützen, wurden in einer dringlichen Verordnung verschiedene Massnahmen erlassen:
- Die Stimmbüros können mit dem Auszählen von brieflichen Stimmabgaben bereits am Vortag der Wahl beginnen.
- Den Räten der Gemeinden wird ermöglicht, zusätzliche, temporäre Mitglieder des Stimmbüros zu wählen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass keine Mitglieder aus Risikogruppen gewählt oder für einen Einsatz im Stimmbüro aufgeboten werden.
- Um persönliche Kontakte zwischen Stimmberechtigten und Stimmbüromitgliedern zu minimieren, ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne am 19. April 2020 ausnahmsweise nicht möglich. Zu beachten ist, dass teilweise bereits Stimmrechtsausweise gedruckt worden sind, welche die Urnenöffnungszeiten der Gemeinde enthalten. Die Urnenöffnungszeiten gelten mit dem Ausschluss der persönlichen Stimmabgabe nicht mehr, die Stimmrechtsausweise bleiben für die briefliche Stimmabgabe aber gültig.
Stille Wahl entfällt
Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der Regierung vom 19. April 2020 sind bei der Staatskanzlei St.Gallen drei gültige Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht worden. Stille Wahl entfällt somit.
Wahlprotokolle Regierungswahl: 19. April 2020
Gültige Kandidaturen für den zweiten Wahlgang
Spalte 1 | |||||
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Stand: 12. März 2020 | |||||
Nachname | Vorname | Geburtsjahr | Angaben für Stimmzettel | Wohnort | Partei |
Bucher | Laura | 1984 | Dr.iur., Juristin am Bundesverwaltungsgericht, Kantonsrätin, Co-Fraktionspräsidentin | St.Margrethen | SP |
Götte | Michael | 1979 | Gemeindepräsident, Leiter kantonale Politik IHK, Kantonsrat, Fraktionspräsident | Tübach | SVP |
Tinner | Beat | 1971 | Gemeindepräsident, Kantonsrat, Fraktionspräsident, Verwaltungsrat | Azmoos | FDP |
Dringliche Verordnung vom 19.03.2020
Medienmitteilung vom 19.03.2020
Erneuerungswahl 8. März 2020
Die Erneuerungswahl der Mitglieder der Regierung findet nach Art. 21 Abs. 4 Bst. b des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) gleichzeitig mit der Erneuerungswahl des Kantonsrates am 8. März 2020 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde von der Regierung auf den 19. April 2020 festgesetzt.
Übersicht über die Fristen
- 2. September 2019: Beginn der Einreichefrist für Wahlvorschläge.
- 6. Januar 2020: Ablauf der Einreichefrist für Wahlvorschläge. Die Wahlvorschläge müssen bis um 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen.
- 8. März 2020: Wahltag (erster Wahlgang).
- 16. März 2020: Einreichefrist für Wahlvorschläge für einen allfälligen zweiten Wahlgang. Die Wahlvorschläge müssen bis um 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen.
- 23. März 2020: Veröffentlichung des Entscheids über das Zustandekommen von stiller Wahl gemäss Art. 29 WAG.
- 19. April 2020: Wahltag (allfälliger zweiter Wahlgang).
Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen spätestens am Montag, 6. Januar 2020, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen eintreffen. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Montag, 16. März 2020, 17.00 Uhr, dort eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei für die elektronische Abwicklung von Wahlvorschlägen (EAWV). Diese ermöglicht es, dass alle notwendigen Angaben zu den Kandidierenden einfach und schnell zusammenzuführen und zu pflegen. Anschliessend kann eine pdf-Version des vollständig ausgefüllten Wahlvorschlagsformulars heruntergeladen werden, das dann ausgedruckt und mit den nötigen Unterschriften versehen bei der Staatskanzlei eingereicht wird.
Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen ab dem 1. Mai 2019 beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder Mail an wahlen@sg.ch).
Wahlprotokolle Regierungswahl: 8. März 2020
Hier finden Sie nach Beendigung der Auszählung das Wahlprotokoll sowie zusätzliche Auswertungen.
Gültige Kandidaturen für Regierungswahl
Spalte 1 | ||||||
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Stand: 6. Januar 2020 | ||||||
Nachname | Vorname | Geburtsjahr | Angaben für Stimmzettel | Wohnort | Partei | bisher |
Damann | Bruno | 1957 | Regierungsrat | Gossau | CVP | ja |
Fässler | Fredy | 1959 | Regierungsrat | St.Gallen | SP | ja |
Kölliker | Stefan | 1970 | Regierungsrat | Bronschhofen | SVP | ja |
Mächler | Marc | 1970 | Regierungsrat | Zuzwil | FDP | ja |
Bucher | Laura | 1984 | Dr.iur., Juristin am Bundesverwaltungsgericht, Kantonsrätin, Co-Fraktionspräsidentin | St.Margrethen | SP | |
Götte | Michael | 1979 | Gemeindepräsident, Leiter kantonale Politik IHK, Kantonsrat, Fraktionspräsident | Tübach | SVP | |
Hartmann | Susanne | 1970 | lic.iur., Rechtsanwältin, Stadtpräsidentin | Wil | CVP | |
Subasic | Zlatan | 1986 | Masterstudent Osteuropa - Medien und Geschichte | St.Gallen | Parteifrei SG | |
Tinner | Beat | 1971 | Gemeindepräsident, Kantonsrat, Fraktionspräsident, Verwaltungsrat | Azmoos | FDP | |
Würmli | Rahel | 1968 | Natur- und Umweltfachfrau, alt-Stadträtin/Vizestadtpräsidentin, Leiterin Fachstelle Alter + Gesundheit | Rapperswil-Jona | GRÜNE |