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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Erneuerungswahl der st.gallischen Mitglieder des Nationalrates vom 18. Oktober 2015.


Erneuerungswahl 18. Oktober 2015

Gemäss Art. 19 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1; abgekürzt BPR) findet die Erneuerungswahl des Nationalrates für die mit der Wintersession 2015 beginnende vierjährige Amtsdauer am zweitletzten Sonntag im Oktober, d.h. am 20. Oktober 2019 und – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – an den Vortagen statt.

Übersicht über die Fristen

  • 17. August 2015: Ablauf der Einreichefrist für Wahlvorschläge: Die Wahlvorschläge müssen bis 17.00 Uhr bei der Staatskanzlei eintreffen
  • 31. August 2015: Spätestes Eintreffen der Erklärungen von Listen- und Unterlistenverbindungen bei der Staatskanzlei (bis 17.00 Uhr). Abschluss der Bereinigung der Wahlvorschläge
  • 18. Oktober 2015: Wahltag

Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen spätestens am Montag, 17. August 2015, 17.00 Uhr, bei der Staatskanzlei, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.

Die Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können über wahlen@sg.ch angefordert werden.

Weitere Informationen zu den Nationalratswahlen 2015 finden Sie auch unter der Website des Bundes. Wir empfehlen insbesondere den von der Bundeskanzlei herausgegebenen Leitfaden für kandidierende Gruppierungen. Dieser enthält auch Ausführungen über das Missverhältnis in der Repräsentation von Frauen und Männern im Nationalrat und zeigt Möglichkeiten gezielter Förderung von Frauen bei der Listengestaltung auf.

Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen der Dienst für politische Rechte gern zur Verfügung: Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch.

Noch offene Fragen?

Dienst für politische Rechte

Regierungsgebäude
9001 St.Gallen