Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Ergänzungswahl am Kreisgericht Toggenburg.
Kreisgericht Toggenburg: Ergänzungswahl vom 18. Mai 2025
Der Kantonsrat hat in der Wintersession 2024 zusätzliche Personalressourcen für die Kreisgerichte bewilligt. Das Kantonsgericht hat beschlossen, die Zahl der haupt- oder teilamtlichen Richterinnen und Richter des Kreisgerichtes Toggenburg im Rahmen der vom Kantonsrat festgelegten Bandbreite um eine Richterin oder einen Richter zu erhöhen.
Somit hat im Gerichtskreis Toggenburg die Ergänzungswahl einer haupt- oder teilamtlichen Richterin oder eines haupt- oder teilamtlichen Richters stattzufinden. Die Staatskanzlei hat diese Ersatzwahl auf den Sonntag, 18. Mai 2025 festgelegt.
Wahlen von haupt- oder teilamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 14. März 2025 um 17 Uhr bei der Staatskanzlei, Dienst für politische Rechte, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Die Erfassung der Wahlvorschläge erfolgt mittels Online-Plattform der Staatskanzlei zur elektronischen Abwicklung von Wahlvorschlägen. Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Logins erhalten Vertreterinnen und Vertreter von Wahlvorschlägen beim Dienst für politische Rechte (Telefon 058 229 88 88 oder E-Mail an wahlen@sg.ch). Inhaltliche Auskünfte zum Amt erteilt der Präsident des Kreisgerichtes Toggenburg, Bruno Räbsamen (Telefon 058 229 98 98 oder E-Mail an bruno.raebsamen@sg.ch).