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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur bevorstehenden Ersatzwahl am Kreisgericht St.Gallen.

Kreisgericht St.Gallen: Zustandekommen der stillen Wahl

Wahlen von hauptamtlichen Richterinnen oder Richtern sind Majorzwahlen. Stille Wahl ist im ersten und im zweiten Wahlgang möglich. Sie kommt zustande, wenn gleich viele Kandidaturen gültig vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind.

Für die Ersatzwahl einer hauptamtlichen Richterin oder eines hauptamtlichen Richters des Kreisgerichtes St.Gallen ist eine Kandidatur gültig vorgeschlagen worden. Stille Wahl ist somit zustande gekommen.

Als hauptamtlicher Richter des Kreisgerichtes St.Gallen ist gewählt:
André Bomatter, St.Gallen, Die Mitte.

Der auf den 9. Juni 2024 festgelegte Urnengang für diese Wahl findet nicht statt.

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