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Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Anmeldeverfahren für
E-Voting im Kanton St.Gallen.

Der Stimmkanal E-Voting steht den Stimmberechtigten der folgenden Gemeinden per Anmeldeverfahren zur Verfügung:

Urnengänge ab Juni 2023
 
  • Goldach
  • Kirchberg
  • Rapperswil-Jona
  • Vilters-Wangs
  • Widnau


     

Urnengänge ab April 2024
 
  • Jonschwil
  • Rorschach





     

Urnengänge ab Juni 2024
 
  • Altstätten
  • Berg
  • Berneck
  • Ebnat-Kappel
  • Flums
  • Häggenschwil
  • Lichtensteig
  • Mörschwil
  • Muolen
  • Oberuzwil
  • Rorschacherberg 

Urnengänge ab November 2024

  • Bütschwil-Ganterschwil
  • Diepoldsau
  • Eschenbach
  • Gaiserwald
  • Marbach
  • Oberriet
  • Rheineck
  • Rüthi
  • Sargans
  • Schänis
  • Waldkirch
  • Wittenbach

Urnengänge ab Februar 2025
 

  • Au
  • Bad Ragaz
  • Benken
  • Flawil
  • Gommiswald
  • Kaltbrunn
  • Lütisburg
  • Oberbüren
  • Rebstein
  • St. Margrethen
  • Wartau
  • Zuzwil

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag eintreffen.

Die Anzahl von Anmeldungen ist limitiert und die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald 30% des Elektorats erreicht werden. 

Bei Fragen zum Anmeldeverfahren steht Ihnen der E-Government-Support gerne zur Verfügung.

Informationen zum Stimmkanal E-Voting in St.Gallen finden Sie unter e-voting.sg.ch oder auf der
E-Voting-Informationsplattform der Kantone: evoting-info.ch

Hinweis: Seit dem 21. Juli 2023 steht ein überarbeitetes Anmeldeverfahren zur Verfügung. An- oder Abmeldungen, die mit dem alten Verfahren vorgenommen wurden, bleiben nach wie vor gültig.

Wie melde ich mich für E-Voting an?

  1. Datenerfassung
    Die Anmeldung starten Sie mit der Erfassung Ihrer persönlichen Daten. Ihre Angaben werden automatisch geprüft. Hinweis: Für die Eingabe benötigen Sie Ihre AHV-Nummer.
  2. Anmeldung
    Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich in einem nächsten Schritt verbindlich für
    E-Voting anmelden.
  3. Erhalt Bestätigung
    Im Anschluss der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per Post.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die nachfolgenden Anleitungen beschreiben die einzelnen Schritte der An- oder Abmeldung.

   

Noch offene Fragen?

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr