Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Bewilligungsverfahren und zur Weiterentwicklung des E-Voting-Systems sowie die entsprechenden Dokumentationen.
Damit der Kanton das E-Voting-System einsetzen kann, findet eine unabhängige Überprüfung durch externe Expertinnen und Experten im Auftrag der Bundeskanzlei statt. Dabei wird überprüft, ob das System und der Betrieb bei der Systemanbieterin, den Kantonen und der Druckerei den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Prüfberichte werden auf der Webseite der Bundeskanzlei veröffentlicht. Zusätzlich sind für den Einsatz des Systems eine Grundbewilligung des Bundesrates und eine Zulassung der Bundeskanzlei notwendig.
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens haben die Kantone St.Gallen, Basel-Stadt und Thurgau die folgenden Dokumente gemeinsam erstellt.
- Glossar
- Konzept E-Voting
- Richtlinie Informationssicherheit
- Testkonzept
- Konzept Information der Stimmberechtigten
- Hardware und Infrastruktur
- Richtlinie Risikomanagement
- Konzept Vollständige Verifizierbarkeit
- Konzept Schulungen und interne Information
- Notfallplan
- Basic installation and hardening
- Trusted-Build-Bericht Release 1.4.3.3
- Image-Dokumentation
- Risikoportfolio
Das E-Voting-System wird kontinuierlich verbessert und weiterentwickelt. Die unabhängigen Überprüfungen im Auftrag der Bundeskanzlei werden regelmässig wiederholt. Der Handlungsbedarf sowie die geplanten Weiterentwicklungen werden in einem Massnahmenkatalog dokumentiert.
Für die folgende sogenannte «Nicht-Konformität» (Ausnahme nach Art. 16 Abs. 2 VEleS) hat der Kanton St.Gallen eine Ausnahmebewilligung erhalten:
- Die elektronische Urne wird bereits am Samstag entschlüsselt, obwohl gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben eine Entschlüsselung frühestens am Abstimmungs- oder Wahlsonntag beginnen darf. Die kantonalen Rechtsgrundlagen ermöglichen dem Kanton St.Gallen eine Entschlüsselung am Samstag analog den brieflichen Stimmen.
Die Schweizerische Post veröffentlicht alle relevanten Komponenten des E-Voting-Systems und lässt sie öffentlich testen (Bug-Bounty-Programm). Meldungen, die zur Verbesserung des Systems beitragen, werden finanziell belohnt. Die Schweizerische Post informiert die Öffentlichkeit über Meldungen, die sie im Rahmen des Bug-Bounty-Programms erhält, sowie über vorgenommene und geplante Verbesserungen des Systems.