Diese Seite informiert über fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Sie bietet Hintergrundinformationen und Kontaktdaten für Betroffene: für ehemalige Heimkinder oder «Verdingkinder» und für Personen, die ohne gerichtliche Verurteilung in eine Straf- oder Erziehungsanstalt eingewiesen wurden. Die Übersichtsseite wendet sich auch an Angehörige und Nachkommen von Betroffenen sowie an Personen, die am Thema interessiert sind.
Aktuelles
Frist für Gesuche aufgehoben
Die Frist für die Einreichung von Gesuchen für einen Solidaritätsbeitrag wurde aufgehoben: Direktbetroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981 können ab sofort wieder Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag einreichen. Die Frist wurde aufgehoben. Die Opferhilfe bietet Unterstützung beim Einreichen der Gesuche. Weitere Informationen finden Sie unter der Kachel «Gesuche und Anlaufstelle Kanton St.Gallen».
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Lesesaal: Dienstag bis Freitag 8.15-12.00 Uhr, 14.00 -17.15 Uhr
Telefon: Montag bis Freitag 08.15-12.00 Uhr, 14.00-17.15 Uhr
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