Aufhebung der Frist für die Einreichung von Gesuchen für einen Solidaritätsbeitrag
Direktbetroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981 können ab sofort wieder Gesuche für einen Solidaritätsbeitrag einreichen. Die Frist wurde aufgehoben. Die Opferhilfe bietet Unterstützung beim Einreichen der Gesuche.
Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/fszm/solidaritaetsbeitrag.html
Auch das Gesuchsformular und die Wegleitung dazu sind über diese Website zugänglich.
Opferhilfe bietet Unterstützung an
Direktbetroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981 können sich an die Opferhilfe SG – AR – AI wenden. Sie bietet Unterstützung an bei der:
- Gesuchsstellung für den Solidaritätsbeitrag
- Suche nach Akten aus der Kindheit und Jugend
- Bewältigung der Gewalterfahrung und deren Folgen
- Vermittlung von Fachpersonen wie zum Beispiel Therapeutinnen und Therapeuten
Vorstoss Surber-St.Gallen im Kantonsrat: Leistungen für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Noch offene Fragen?
Öffnungszeiten
Lesesaal: Dienstag bis Freitag 8.15-12.00 Uhr, 14.00 -17.15 Uhr
Telefon: Montag bis Freitag 08.15-12.00 Uhr, 14.00-17.15 Uhr
Damit wir uns optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten können, bitten wir um eine Voranmeldung.