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Immaterielle Kulturgüter sind lebendige, über Generationen weitergegebene Traditionen und Praktiken. Sie geben einer Gemeinschaft ein Gefühl von Identität und Beständigkeit. Sie sind stets im Wandel und ausgesprochen vielfältig. Bräuche, Feste, Musik und Tänze, Mundart und traditionelles Handwerk sowie die entsprechenden Instrumente, Gegenstände und Kulturräume gehören dazu. Um als immaterielles Kulturerbe bezeichnet zu werden, müssen diese Traditionen und Praktiken bestimmte Merkmale aufweisen. Sie sind in der «Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz» aufgeführt.

Immaterielles Kulturerbe des Kantons

Das Kulturerbegesetz des Kantons St.Gallen definiert die Merkmale, die Kulturgut aufweisen muss, damit es als immaterielles Kulturerbe bezeichnet werden kann. Dafür muss es

  • einen besonderen kulturellen Zeugniswert für den Kanton oder seine Regionen aufweisen oder/und 
  • für die Bevölkerung des Kantons oder eines Teils davon identitätsstiftend wirken. 

Bei immateriellem Kulturerbe bemisst sich der besondere kulturelle Zeugniswert vor allem daran, dass das Kulturgut von Gruppen oder Einzelpersonen über Generationen weitergegeben und fortwährend neu gestaltet und vermittelt wird. Identitätsstiftend ist es, wenn es für das historische oder kulturelle Selbstverständnis der Bevölkerung oder eines Teils davon besondere Bedeutung hat oder dieses prägt.

Das immaterielle Kulturerbe des Kantons wird durch das Departement des Innern als Kulturerbe bezeichnet und ist in der «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz» eingetragen.

Immaterielles Kulturerbe in der Schweiz

In der Schweiz ist die Bedeutung immaterieller Kulturgüter für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für das kulturelle Selbstverständnis sowie für das Erscheinungsbild des Landes und der Regionen anerkannt. Mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2008, verpflichtet sich die Schweiz zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes in ihrem Hoheitsgebiet. Sie führt seit 2012 eine «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz». Dieses Verzeichnis wurden in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt und wird periodisch aktualisiert. Es enthält auch lebendige Traditionen des Kantons St.Gallen.

Beratung und Information

Bei Anliegen und Fragen zum immateriellen Kulturerbe informieren und beraten wir Sie in der Regel unentgeltlich.

Kulturerbe-Beiträge

Untersuchen, erforschen oder dokumentieren Sie immaterielles Kulturerbe des Kantons oder setzen Sie sich für dessen Erhalt, Pflege, Sammlung oder Weitergabe ein? Dann können Sie uns ein Gesuch um finanzielle Unterstützung Ihres Vorhabens durch den Kanton einreichen. In den «Richtlinien für Beiträge an bewegliches und immaterielles Kulturerbe» sowie auf der Seite zu Kulturerbe-Beiträgen erhalten Sie detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Fristen und benötigten Unterlagen. Ausserdem finden Sie dort den Link zum Online-Gesuchsformular.

Noch offene Fragen?

Manuela Reissmann

Fachverantwortliche Kulturerbe

Fachstelle Kulturerbe

St. Leonhardstrasse 40
9001 St. Gallen