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Damit Kulturgut als bewegliches Kulturerbe des Kantons unter Schutz gestellt werden kann, muss ein es bestimmte Kriterien und Voraussetzungen erfüllen. Die Unterschutzstellung erfolgt auf freiwilliger und partnerschaftlicher Basis durch Vereinbarung zwischen der Eigentümerschaft und dem Departement des Innern. Sie ist sowohl mit Rechten als auch mit Pflichten verbunden.

Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung

  1. Der betreffende Gegenstand ist bewegliches Kulturgut.
  2. Das Kulturgut wurde als Kulturerbe des Kantons beurteilt, weil es
    ◦ einen besonderen kulturellen Zeugniswert für den Kanton oder seine Regionen aufweist oder/und
    ◦ für die Bevölkerung des Kantons oder Teile davon identitätsstiftend wirkt.
  3. Die Eigentümerschaft stimmt der Unterschutzstellung und den damit verbundenen Schutzwirkungen zu. Das heisst, die Unterschutzstellung erfolgt freiwillig und auf partnerschaftlicher Basis.

Antrag auf Unterschutzstellung

Bewegliches Kulturerbe des Kantons kann sowohl dem Kanton gehören, als auch öffentlichen oder privaten Institutionen oder Privatpersonen. Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer von Kulturgut, das nach Ihrer Einschätzung die Kriterien für bewegliches Kulturerbe des Kantons erfüllt und für das Sie einen besseren Schutz wünschen? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf oder füllen Sie den Antrag auf Unterschutzstellung aus und senden ihn uns ausgedruckt und unterzeichnet per Post oder E-Mail zu. 

Ablauf der Unterschutzstellung

Eine Unterschutzstellung läuft in folgenden Schritten ab:

Schematische Darstellung des Ablaufs einer Unterschutzstellung von beweglichem Kulturerbe.
Ablauf der Unterschutzstellung

Folgen der Unterschutzstellung

Grafik zu Folgen der Unterschutzstellung

Rechte

Als Eigentümerin oder Eigentümer von unter Schutz gestelltem beweglichem Kulturerbe haben Sie folgende Vorteile:

Pflichten

Für einen bestmöglichen Schutz des beweglichen Kulturerbes ist es notwendig, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Besitzerinnen und Besitzer von beweglichem Kulturerbe einige gesetzliche Auflagen erfüllen. Diese sind:

Noch offene Fragen?

Manuela Reissmann

Manuela Reissmann

Leiterin Fachstelle Kulturerbe

Fachstelle Kulturerbe

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St. Gallen