Der Grundeigentümer bzw. die Grundeigentümerin meldet den Beginn, wesentliche Zwischenstadien und das Ende der Arbeiten sowie Projekt- und Kostenänderungen unverzüglich. Die Kantonale Denkmalpflege überwacht die dem Schutzzweck entsprechende Ausführung der subventionierten Massnahmen sowie die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen.
Für die Auszahlung ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Es sind zwingend alle erforderlichen Beilagen einzureichen:
- Beschreibung der getroffenen Massnahmen, verwendeten Techniken und Materialien
- Fotodokumentation über den Zustand vor und nach den Baumassnahmen (bitte JPG-Dateien an denkmalpflege@sg.ch)
- Bauabrechnung, gegliedert zwingend analog dem Kostenvoranschlag mit Markierung aller denkmalpflegerisch relevanten Bauarbeiten, datiert und signiert
- Scans/Kopien der relevanten Rechnungen mit Produktebeschreibung (z.B. Angabe der verwendeten Farben mit technischem Merkblatt)
- Einzahlungsschein für die direkte Überweisung an die Eigentümer (sofern nicht schon im Online-Formular erfasst)
Die Abrechnung erfolgt anhand der effektiven Kosten.
Eine Beitragszusicherung erlischt, wenn die Arbeiten nicht innert drei Jahren begonnen werden, in jedem Fall aber nach Ablauf von fünf Jahren.