Betreiber von öffentlichen Hallen-, Therapie- oder Freibäder müssen eine einwandfreie Qualität des Badewassers sicherstellen. Das AVSV informiert über die Badewasserqualität an beliebten Badestellen von See-, Weiher- und Flussbädern.
Badewasser in öffentlichen Hallen-, Therapie- und Freibädern
Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen gilt als «Gebrauchsgegenstand». Die Anforderungen daran sind schweizweit einheitlich in der Lebensmittelgesetzgebung geregelt.
Die Bestimmungen beschränken sich nicht auf öffentliche Bäder im engeren Sinn. Sie gelten zum Beispiel auch für Dusch- und Badewasser in Spitälern, Pflegeheimen oder Hotels.
Aufgaben und Pflichten von Betreibern öffentlicher Bäder
Betreiber von öffentlichen Bädern im Kanton St.Gallen müssen unter anderem:
- eine verantwortliche Person für die Einhaltung des Lebensmittelrechts zu bezeichnen
- den Bau oder die bauliche Veränderung eines öffentlichen Bades dem AVSV melden
- die Wasseraufbereitungs- und Duschanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik einrichten und betreiben (insbesondere SIA-Norm 385/9:2011)
- diese durch entsprechend ausgebildete Personen regelmässig überwachen und unterhalten lassen; mindestens eine Person muss verfügbar sein, die über Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern verfügt
- ausschliesslich zugelassene und anerkannte Desinfektionsmittel für Badewasser verwenden
- eine Selbstkontroll-Dokumentation erstellen und im Rahmen der Selbstkontrolle dafür sorgen, dass die Badewasserqualität jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht
- regelmässig Proben des Badewasser entnehmen und analysieren lassen
- bei gesundheitsgefährdendem Bade- und Duschwasser unverzüglich das AVSV informieren
Öffentliche Naturbäder im Kanton St.Gallen
Öffentliche Naturbäder, wie See-, Fluss- und Weiherbäder, verfügen nicht über eine Aufbereitungsanlage. Sie fallen nicht in den Geltungsbereich der Lebensmittelgesetzgebung. Für Naturbäder gelten weiterhin die Anforderungen nach der kantonalen Bäderverordnung.
Die aktuelle Beurteilung der Naturbäder im Kanton St.Gallen finden Sie hier.
Badewasserqualität an Bodensee, Walensee und Zürichsee
An Bodensee, Walensee und Zürichsee überwachen wir je einen Badeplatz. Dafür nehmen wir jedes Jahr Proben: einmal vor der Badesaison und monatlich während der Saison. Die aktuelle Beurteilung finden Sie hier.
Die Resultate werden jeweils auf der Karte zur Badewasserqualität vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und von der Europäischen Umweltagentur (EUA) im Internet publiziert
Naturbäderkampagne an Badestellen von Seen, Weihern und Flüssen
Alle drei Jahre untersuchen wir die Badewasserqualität an rund 30 Badestellen an Seen, Weihern und Flüssen im Kanton St.Gallen.
Wasserproben aus Naturbädern sind immer Momentaufnahmen. Die Badewasserqualität in den untersuchten Seen und Weihern ist im Allgemeinen gut. In Flüssen kann sich die Wasserqualität rasch ändern.
Daher gilt beim Baden in Flüssen
- generell nicht tauchen
- Wasser nicht schlucken
- nach dem Baden gründlich duschen
Gewässer, die regelmässig mit «C» oder «D» beurteilt werden, sollten nicht als Badestellen genutzt werden. Besonders für Kleinkinder besteht ein gesundheitliches Risiko.
Alle Resultate finden Sie in unserem Archiv.
- Badewasserqualität August 2024
- Badewasserqualität Juli 2024
- Badewasserqualität Juni 2024
- Badewasserqualität August 2023
- Badewasserqualität Juli 2023
- Badewasserqualität 2022
- Badewasserqualität Juli 2022
- Badewasserqualität Juni 2022
- Badewasserqualität 2021
- Badewasserqualität 2020
- Badewasserqualität 2019
- Badewasserqualität 2018
- Badewasserqualität 2016
- Badewasserqualität 2013
- Badewasserqualität 2010
- Badewasserqualität 2008
- Badewasserqualität 2007
- Badewasserqualität 2006
- Badewasserqualität 2005
- Badewasserqualität 2004
- Badewasserqualität 2001
- Badewasserqualität 2001 - Auswertung
Noch offene Fragen?
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025