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In den überbetrieblichen Kursen (üK) eignen sich die Lernenden grundlegende berufliche Fertigkeiten an. Die Kurse sind obligatorisch und werden in der Regel von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) durchgeführt.

Inhalt und Dauer

Inhalt und Dauer der Kurse sind je nach Beruf unterschiedlich. Sie sind in der Bildungsverordnung geregelt. Diese finden Sie im Berufsverzeichnis unter www.bvz.admin.ch

Mögliche Inhalte sind:

  • Grundlegende Fertigkeiten vermitteln.
  • In die grundlegenden Arbeitsmethoden einführen.
  • Praktische Ausbildung im Lehrbetrieb ergänzen.

Auf den Lehrbetrieb und den Berufsalltag vorbereiten.

Nutzen für Lehrbetriebe

Die Lernenden werden in Gruppen durch Fachleute in die grundlegenden Fertigkeiten des Berufs eingeführt. Dieses Vorgehen garantiert Kosteneffizienz und hohe Bildungsqualität.

Organisation und Finanzierung

Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist obligatorisch. Für die Lernenden dürfen keine Kosten entstehen. Die Kosten tragen die Organisation der Arbeitswelt, der Lehrbetrieb und der Kanton. 

Quelle: SDBB Verlag, Handbuch betriebliche Grundbildung (2013), S. 213.

Beitrag des Lehrbetriebs

Die Organisation der Arbeitswelt stellt dem Lehrbetrieb einen Kursbeitrag in Rechnung.

Kantonsbeitrag

Der Kanton leistet seinen Beitrag aufgrund einer Leistungsvereinbarung zwischen der Organisation der Arbeitswelt (OdA) und dem Amt für Berufsbildung. Der Beitrag erfolgt in Form einer Pauschale je Lernende Person und Kurstag. Die Pauschale ist je nach Beruf unterschiedlich hoch.

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

13.30 - 17.00 Uhr