Die Nachholbildung für Erwachsene bezeichnet Bildungswege, die Erwachsene zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss der Berufsbildung führen. Im Bereich Berufsbildung bestehen die Möglichkeiten zur Zweitausbildung / Zusatzlehre mit Lehrvertrag und zum Lehrabschluss ohne Lehrvertrag nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung.
Zweitausbildung / Zusatzlehre
In einer Zweitausbildung oder Zusatzlehre wird eine zweite berufliche Grundbildung abgeschlossen. Je nach bereits vorhandenem Berufsabschluss oder Mittelschulabschluss kann die Lehrzeit verkürzt werden und/oder es besteht die Möglichkeit von Dispensationen in einzelnen Qualifikationsbereichen.
Wer bereits eine berufliche Grundbildung mit EFZ abgeschlossen hat und eine Zweitausbildung absolviert, kann
- die Lehrzeit verkürzen;
- von einzelnen Qualifikationsbereichen an der Abschlussprüfung dispensiert werden.
Die Abteilung Lehraufsicht entscheidet aufgrund der Vorbildung über den Umfang der Verkürzung und über allfällige Dispensationen. Eine Kopie des Abschlusszeugnisses ist zusammen mit dem Lehrvertrag einzureichen.
Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32
Personen mit Berufserfahrung aber ohne Berufsabschluss haben nach Art. 32 der eidgenössischen Berufsbildungsverordnung die Möglichkeit, ohne Lehrvertrag einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss zu erlangen. Vorausgesetzt werden fünf Jahre Berufserfahrung, davon ein Teil im entsprechenden Beruf.
Die Kandidatinnen und Kandidaten bereiten sich allein, in speziellen Kursen oder in einer Klasse mit Lernenden auf das Qualifikationsverfahren vor. Sie legen die gleiche Prüfung ab wie die Lernenden mit einem Lehrvertrag.
Wer das Qualifikationsverfahren bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis bzw. das eidgenössische Berufsattest.
Die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren erfordert in der Regel eine mehrjährige zusätzliche Leistungsbereitschaft.
Kenntnisse in der beruflichen Praxis
Bis zum gewünschten Prüfungstermin müssen Sie eine mindestens fünfjährige, berufliche Erfahrung nachweisen. Details sind in den jeweiligen Verordnungen über die berufliche Grundbildung geregelt. Diese finden Sie unter www.bvz.admin.ch.
Liegt bereits ein Berufsabschluss vor, so wird dies bei der Berechnung der geforderten Berufspraxis angemessen berücksichtigt.
Kenntnisse der schulischen Bildung
Sie müssen die Leistungsziele der schulischen Bildung kennen und erfüllen. Grundlage bilden die Verordnung über die berufliche Grundbildung sowie der Bildungsplan des entsprechenden Berufs. Diese finden Sie unter www.bvz.admin.ch.
Dabei sind gute Deutschkenntnisse notwendig, da der Unterricht an den Berufsfachschulen und an Vorbereitungskursen sowie die Abschlussprüfung in allen Berufen in deutscher Sprache erfolgt. Für fremdsprachige Absolventinnen und Absolventen gibt es spezielle Deutschkurse, die von verschiedenen Organisationen angeboten werden.
Verschiedene Berufe, vor allem kaufmännische, verlangen zusätzlich Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache.
Über Dispensationen von Qualifikationsberichen an der Abschlussprüfung entscheidet die Abteilung Lehraufsicht.
Die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren erfordert eine genaue Planung und einen hohen Arbeitseinsatz. Ein Gespräch mit uns oder mit Fachpersonen der Berufs- und Laufbahnberatungen verschafft Klarheit, ob die geforderten Voraussetzungen erfüllt werden. Die Mindestanforderungen zum Erreichen des Berufsabschlusses sind in der Verordnung über die berufliche Grundbildung sowie des Bildungsplans des jeweiligen Berufes ersichtlich. Diese finden Sie unter www.bvz.admin.ch.
Kenntnisse in der beruflichen Praxis
Folgende Fragen müssen geklärt werden:
- Wie steht der Betrieb zu Ihrem angestrebtem Berufsabschluss?
- Bietet der Betrieb die Möglichkeit, Ihnen fehlende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln?
- Besteht die Möglichkeit, auch andere Arbeitsplätze im Betrieb kennenzulernen?
- Ist ein Freistellen für den Besuch des Unterrichtes an der Berufsfachschule oder für Kursbesuche möglich?
- Wird fehlende Arbeitszeit vom Lohn abgezogen oder muss sie nachgeholt werden?
Kenntnisse der schulischen Bildung
Die Kenntnisse der schulischen Bildung können auf drei Arten erarbeitet werden:
- An der entsprechenden Berufsfachschule Teile des Unterrichts für Lernende besuchen. Die Unterrichtsplanung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Berufsfachschule.
- Spezielle Kurse von Schulen und Verbänden besuchen.
- Selbstständig erarbeiten. In diesem Falle ist absolute Selbstdisziplin Voraussetzung. Ihne Berufsfachschulbesuch fehlen Kontroll- sowie Vergleichsmöglichkeiten zu den tatsächlichen Prüfungsanforderungen. Lehrmittel können in Berufsfachschulen, Bibliotheken, bei Verbänden usw. erworben werden.
Zeitaufwand
Der wöchentliche Zeitaufwand für Kurse und selbstständige Vorbereitung sind zu klären.
Wenn alle Fragen geklärt sind und der Entschluss feststeht, erfolgt die Anmeldung beim Amt für Berufsbildung, Abteilung Lehraufsicht mit dem offiziellen Gesuchformular für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.
Das Gesuch muss alle Angaben zur Person, den gewünschten Beruf und den Zeitpunkt der Prüfung enthalten. Ausserdem sind Fotokopien der Arbeitszeugnisse, sowie von bereits erworbenen Diplomen und Zeugnissen beizulegen.
Aufgrund der zugestellten Unterlagen entscheidet das Amt für Berufsbildung des Wohnortkantons über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.
Besuch der Berufsfachschule als Hospitant
Der Besuch einer kantonalen Berufsfachschule im Kanton St.Gallen zusammen mit anderen Lernenden als Hospitant ist kostenlos, sofern die Zulassung durch das Amt für Berufsbildung erfolgt ist.
Besuch von Spezialkursen
Spezialkurse an Berufsfachschulen können Kosten verursachen. Bitte nehmen Sie diesbezüglich direkt mit dem Kursanbieter Kontakt auf.
Besuch der überbetrieblichen Kurse
Die Kosten für den Besuch der überbetrieblichen Kurse sind von Ihnen selbst zu tragen. Informationen über die Höhe der Kosten erhalten Sie bei den entsprechenden Kursanbietern.
Qualifikationsverfahren
Die Kosten für das Qualifikationsverfahren werden dem Kandidaten/der Kandidatin durch den Kantonalen Gewerbeverband St.Gallen in Rechnung gestellt.
Anmelde-Formulare für gewerblich-industrielle Berufe und Detailhandel
Anmelde-Formulare für Kaufleute
Validierungsverfahren
In einigen Berufen sind Bestehensregeln für die Validierung von Bildungsleistungen definiert. Dabei wird anhand von absolvierten Qualifikationen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, welches zum Abschluss eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses oder eines eidgenössischen Berufs-Attests führt.
Weitere Informationen und Beratung zu diesem Verfahren finden Sie auf der Internetseite zum Berufsabschluss für Erwachsene der Berufs- und Laufbahnberatung, unter www.bae.sg.ch
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