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Die Nachholbildung für Erwachsene bezeichnet Bildungswege, die Erwachsene zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss der Berufsbildung führen. Im Bereich Berufsbildung bestehen die Möglichkeiten zur Zweitausbildung / Zusatzlehre mit Lehrvertrag und zum Lehrabschluss ohne Lehrvertrag nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung.

Zweitausbildung / Zusatzlehre

In einer Zweitausbildung oder Zusatzlehre wird eine zweite berufliche Grundbildung abgeschlossen. Je nach bereits vorhandenem Berufsabschluss oder Mittelschulabschluss kann die Lehrzeit verkürzt werden und/oder es besteht die Möglichkeit von Dispensationen in einzelnen Qualifikationsbereichen.  

Wer bereits eine berufliche Grundbildung mit EFZ abgeschlossen hat und eine Zweitausbildung absolviert, kann

  • die Lehrzeit verkürzen;
  • von einzelnen Qualifikationsbereichen an der Abschlussprüfung dispensiert werden.

Die Abteilung Lehraufsicht entscheidet aufgrund der Vorbildung über den Umfang der Verkürzung und über allfällige Dispensationen. Eine Kopie des Abschlusszeugnisses ist zusammen mit dem Lehrvertrag einzureichen. 

Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32

Personen mit Berufserfahrung aber ohne Berufsabschluss haben nach Art. 32 der eidgenössischen Berufsbildungsverordnung die Möglichkeit, ohne Lehrvertrag einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss zu erlangen. Vorausgesetzt werden fünf Jahre Berufserfahrung, davon ein Teil im entsprechenden Beruf.  

Die Kandidatinnen und Kandidaten bereiten sich allein, in speziellen Kursen oder in einer Klasse mit Lernenden auf das Qualifikationsverfahren vor. Sie legen die gleiche Prüfung ab wie die Lernenden mit einem Lehrvertrag.

Validierungsverfahren

In einigen Berufen sind Bestehensregeln für die Validierung von Bildungsleistungen definiert. Dabei wird anhand von absolvierten Qualifikationen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, welches zum Abschluss eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses oder eines eidgenössischen Berufs-Attests führt.

Weitere Informationen und Beratung zu diesem Verfahren finden Sie auf der Internetseite zum Berufsabschluss für Erwachsene der Berufs- und Laufbahnberatung, unter www.bae.sg.ch 

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