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Die bestehenden Räume für Handwerks- und Unterhaltsarbeiten in der Strafanstalt Saxerriet sind zu klein und viele Arbeitsabläufe sind entsprechend improvisiert. Auf dem Areal der Strafanstalt erstellt der Kanton deshalb ein neues Unterhalts- und Handwerkszentrum.

Bedarf

Das Gebäude fasst die verschiedenen Räume für die Unterhalts- und Handwerksarbeiten zusammen. Dies ermöglicht effizientere Arbeitsabläufe. Nicht zuletzt können die Insassen ihre beruflichen Qualifikationen erweitern und damit ihre Chance auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verbessern. Mit dem Neubau entstehen zweckmässige und arbeitsrechtlich konforme Arbeitsplätze. Das Gebäude bietet Arbeitsplätze für 10 bis 18 Insassen. Im Gebäude entstehen eine Schlosserei, eine Schreinerei, eine Malerei, eine Reparaturwerkstatt, ein Autowaschraum und Büros sowie Lager- und Nebenräume.

Bauvorhaben

Das UHZ ist als einfache und flexible Gebäudestruktur geplant, welche sich funktional in den gewerblichen Teil des Anstaltsareals einfügt. Der Neubau verkörpert aufgrund seines Volumens die Typologie eines landwirtschaftlichen Gebäudes. Trotz ihrer gewerblichen Funktion soll sich das neue Gebäude in das vorwiegende bäuerliche Ensemble integrieren. Ein mächtiges Satteldach mit weit vorkragenden Dachvorsprüngen war bei Sparrendächern schon immer ein ausschlaggebendes Schutzelement von Fassade und Vorplätzen. Die beiden Stirnfassaden sind mit einem vertikalen Bretterschirm versehen, der die Geschossigkeit in ihrer Gliederung widerspiegelt. Um genug Licht zu gewährleisten, erhält die Längsfassade auf der Vorderseite grosse verglaste Tore und die Kehrseite Bandfenster. Die Gebäude- und Tragstruktur ist so geplant, dass künftige Nutzungsänderungen ohne grosse Eingriffe möglich sind.

Kosten

Die Kosten belaufen sich auf 8.75 Millionen Franken, wovon der Bund voraussichtlich rund 2.68 Millionen trägt. Diese setzen sich aus dem genehmigten Botschaftskredit vom 8.0 Millionen und dem genehmigten Nachtragskredit von 400'000 Franken zusammen.

Gemäss Verfügung wird voraussichtlich ein Bundesbeitrag von 2.68 Millionen Franken ausbezahlt. Dies sind 680'000 Franken mehr als in der Botschaft in Aussicht gestellt wurde. Damit die bis anhin nicht enthaltene Fotovoltaikanlage auch auf der zweiten Dachseite realisiert werden kann, hat die Regierung einen zusätzlichen Kredit von 350'000 Franken, eine durch Mehreinnahmen gedeckte Ausgabe, genehmigt. Der für das Hochbauamt massgebende und vom Kantonsrat genehmigte Nettokredit von 6,4 Mio. Franken wird nicht überschritten.

Zeitplan

Kantonsratsbeschluss: November 2017
Beschluss Nachtragskredit Kantonsrat: Juni 2020
Baubeginn: Mai 2021
Baufertigstellung: Ende 2022 
Betriebsaufnahme:
1. Quartal 2023

Noch offene Fragen?

Hochbauamt

Bau- und Umweltdepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen