Stauanlagen sind künstlich angelegte Einrichtungen, die Wasser, Eis, Schnee oder Geschiebe stauen oder speichern. Wir beaufsichtigen jene Stauanlagen, die der Stauanlagengesetzgebung unterstellt und nicht unter Bundesaufsicht sind.
Definition Stauanlagen
Stauanlagen sind Einrichtungen zum Aufstau oder zur Speicherung von Wasser oder Schlamm. Als Stauanlagen gelten auch Bauwerke für den Rückhalt von Geschiebe, Eis und Schnee oder für den kurzfristigen Rückhalt von Wasser (Rückhaltebecken).
Am 1. Januar 2013 trat die neue Stauanlagengesetzgebung in Kraft. Diese regelt unter anderem die Aufsichtspflicht der Kantone über die kleineren Stauanlagen. Wir von der Abteilung Naturgefahren nehmen diese Aufsicht im Kanton St.Gallen wahr.
Wir sorgen dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die Betreiber bei Bedarf die notwendigen Sicherheitsmassnahmen ergreifen.
Wir schützen Sie als Bürgerin oder Bürger vor den Konsequenzen, die das unkontrollierte Austreten von grösseren Wassermengen nach sich zieht. Das ist unser oberstes Ziel.
Im Geoportal zeigen wir Ihnen sämtliche erfassten Stauanlagen im Kanton St.Gallen.
Dabei unterscheiden wir folgende Kategorien:
- Stauanlage unter Bundesaufsicht
- Stauanlage unter kantonaler Aufsicht
- Nicht unterstellte Stauanlagen
Hochwassersicherheit Stauanlagen Klasse III
Dieses Merkblatt zeigt die Mindestanforderungen für die Anpassungen der Hochwassersicherheit für Stauanlagen der Klasse III. Dies gilt für alle Anlagen im Kanton St. Gallen, welche dem Stauanlagengesetz (StAG) unterstellt sind.
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Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen