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Bei Liegenschaften fallen unterschiedliche Arten von Abwasser an. Dabei wird zwischen verschmutztem und nicht verschmutztem Abwasser unterschieden. Die beiden Abwasserarten werden getrennt bis an die Grenze der Liegenschaft geführt und anschliessend nach Vorgaben des GEP dem Misch- oder Trennsystem der öffentlichen Kanalisation zugeführt.

Schmutzabwasser – was nun?

Häusliches Abwasser, welches z.B. beim Duschen, WC-Spülung oder der Waschmaschine anfällt, gilt als verschmutzt und muss in einer Kläranlage behandelt werden. Ungereinigt darf es nicht in ein Gewässer gelangen oder versickert werden.

Was passiert mit dem nicht verschmutzen Regenwasser?

Die Trennung von nicht verschmutztem (Regenabwasser) und verschmutztem Abwasser trägt zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserkreislaufs bei. Die oberflächliche Versickerung von Regenabwasser ist dabei von zentraler Bedeutung. Ist eine Versickerung nicht möglich, kann das nicht verschmutzte Abwasser, mit entsprechenden Rückhaltemassnahmen, in ein Gewässer eingeleitet werden.

Gibt es verschmutztes Regenwasser?

Regenwasser kann als verschmutzt gelten. Entscheidend ist dabei der Ort des anfallenden Regenabwassers. So gilt z.B. Regenabwasser von stark befahrenen Strassen, Parkplätzen oder Balkonen und Terrassen als verschmutzt und muss, wie häusliches Abwasser, auf einer Kläranlage behandelt werden.

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Abteilung Abwasser

Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen