Etwa zwei Prozent der St.Galler Haushalte sind derart abgelegen, dass ein Anschluss an eine öffentliche Kläranlage wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Sie verfügen entweder über eine abflusslose Grube, deren Inhalt periodisch einer öffentlichen Kläranlage zugeführt wird, oder über eine eigene Kleinkläranlage.
Grössere Landwirtschaftsbetriebe mit erheblichem Rindvieh- und Schweinebestand können ihr häusliches Abwasser zusammen mit der Gülle landwirtschaftlich verwerten.
Kleinkläranlagen (KLARA)
Im Kanton St.Gallen sind rund 425 Kleinkläranlagen registriert. Sie reinigen das häusliche Abwasser von einzelnen Liegenschaften oder kleineren Häusergruppen.
Abflusslose Grube
Für sehr kleine und abgelegene Liegenschaften, wie z.B. Ferienhäuser, kann eine abflusslose Grube eine Alternative zur Entsorgung des häuslichen Abwassers darstellen. Dabei wird das anfallende Abwasser in der abflusslosen Grube gesammelt und periodisch in einer Kläranlage entsorgt. Die Entsorgung ist über einen Abwasserentsorgungsvertrag zu regeln.
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Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen