Das Treiben von Wanderschafherden in den Wintermonaten über das Gebiet von mehreren Gemeinden bedarf einer Bewilligung des Kantonstierarztes.
Seuchenpolizeiliche Vorschriften
Wer in den Wintermonaten eine Schafherde über das Gebiet von mehreren Gemeinden treibt, braucht eine Bewilligung.
Um die Gefahr für die Verbreitung von Krankheiten zu vermindern, erlassen die Kantone seuchenpolizeiliche Vorschriften für Wanderschafherden. Diese sind Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung.
Zusätzliche Informationen zum Witterungsschutz bei Wanderschafherden sind auf der Homepage des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu finden, unter der Rubrik Fachinformationen zu Schafen.
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