Die Nährstoffbilanz – ein wichtiges Element zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).
Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz)
Die Nährstoffbilanz ist ein wichtiges Element zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).
Nährstoffreduziertes Futter NPr
- Import/Export-Bilanz
- Lineare Reduktion
Der Einsatz von nährstoffreduziertem Futter (NPr-Futter) ist ein wichtiger Bestandteil der bodenunabhängigen Tierhaltung (z.B. Geflügel- und Schweinemast); diese Daten (z.B. der Nährstoffanfall gemäss Import/Export-Bilanz in der Pouletmast) werden in die Nährstoffbilanz übertragen.
HODUFLU
Durch eine bedarfsgerechte Düngung können hohe Erträge erzielt und die Umweltbelastungen gering gehalten werden. Die Nährstoffbilanzierung hilft dabei, den Nährstoffbedarf und das Nährstoffangebot aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck müssen Lieferungen von Hof- und Recyclingdünger in der Internetplattform HODUFLU erfasst werden.
Landwirtschaftsbetriebe, Kompostier- und Biogasanlagen müssen ihre Lieferungen in HODUFLU melden. Neben den abgebenden Betrieben benötigen auch die Abnehmer*innen einen Zugang zu HODUFLU, damit die Eingaben durch diese bestätigt werden können. Erfasste und quittierte Lieferungen sind für die Nährstoffbilanz verbindlich.
Über den folgenden Link gelangen Sie ins HODUFLU: Anwendungen - Agate.ch.
Mit ihren Agate-Zugangsdaten können Sie das Programm öffnen und den Erstzugriff tätigen.
Bei technischen Fragen ist Ihnen der Helpdesk behilflich:
info@agatehelpdesk.ch
Tel: 0848 222 400
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 08:00 bis 16:30 Uhr
Der abgebende Betrieb muss seine Produkte und Lieferungen selbst erfassen, es sei denn, er hat einem Superuser die Berechtigung erteilt, dies für ihn zu erledigen. Die Bestätigung einer Lieferung kann hingegen nur durch den Abnehmer selbst erfolgen.
Bevor eine Lieferung in HODUFLU gemeldet werden kann, muss ein Produkt (Hof- und Recyclingdünger, Vergärungsprodukte) erfasst werden. Beides wird in der folgenden Anleitung beschrieben: Produkte und Lieferungen im HODUFLU erfassen 04.12.2024
Im HODUFLU-Handbuch finden Sie hierzu ebenfalls Informationen: Microsoft Word - [151746697] Benutzerhandbuch HODUFLU DE 7.1.4
Wenn Sie für die HODUFLU-Verwaltung anderer Bewirtschafter*innen zuständig sind, benötigen Sie die Rolle «Superuser». Hier finden Sie das Antragsformular für den Zugriff auf HODUFLU als Superuser:
Antragsformular_Zugriff_HODUFLU.pdf
Superuser-Anträge können an das Amt für Umwelt St. Gallen an die Adresse hoduflu@sg.ch gesendet werden.
Die Frist für die Erfassung von Lieferungen nach erfolgter Zu- bzw. Wegfuhr beträgt 60 Tage. Wird eine Lieferung nach Ablauf der Frist erfasst (Späterfassung), muss diese vom Kanton bewilligt werden.
Spätestens bis am 31.12. müssen Lieferungen durch den Abgeber selbst gemeldet werden. Der Abnehmer hat daraufhin bis zum 15.01. des Folgejahres Zeit, die Lieferungen zu bestätigen.
Sofern Sie betriebsspezifische Nährstoffgehalte für Ihre Hofdünger verwenden, müssen diese jährlich bis Ende Februar überprüft und bei Veränderungen aktualisiert werden.
Für vermeidbare Mehraufwände kann das Amt für Umwelt entsprechende Gebühren erheben.
Technische Fragen:
Agate-Helpdesk
E-Mail: info@agatehelpdesk.ch
Tel: 0848 222 400
Anwendung von HODUFLU
Amt für Umwelt St. Gallen
Friederike Pouch
E-Mail: friederike.pouch@sg.ch
Tel: 058 229 12 37
Noch offene Fragen?
Friederike Pouch
Fachspezialistin Landwirtschaftlicher Umweltschutz