Planen Sie, ein Objekt im Gefahrengebiet zu bauen? Hier erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf, die Hilfsmittel und ob Massnahmen nötig oder nur empfohlen sind. Damit können Sie verantwortungsvoll planen und die Risiken von Naturgefahren minimieren.
Ablauf Bauen in Gefahrengebieten
In Gefahrengebieten sind Schutzmassnahmen je nach Gefährdung und Art des Vorhabens entweder nötig oder nur empfohlen. Folgend erhalten Sie als Bauverwaltung, Planer- oder Bauherrschaft die nötigen Informationen zum Bauen in Gefahrengebieten.
Ob ein Objektschutz im Zuge eines Bauprojektes nötig ist, zeigen Ihnen folgende Unterlagen:
Oberflächenabfluss
lm baurechtlichen Verfahren hat die Gefährdung durch Oberflächenabfluss nur Hinweischarakter. Wir empfehlen aber, diesen Lastfall bei der Objektschutzplanung zu berücksichtigen; dies auch hinsichtlich einer vollständigen Versicherungsleistung im Schadenfall. Die Gebäudeversicherung St.Gallen berät Bauherrschaft und Planer diesbezüglich gerne (pn@gvsg.ch).
Für ein bewilligungsfähiges Baugesuch sind die ausgefüllten Formulare Teil 1 und 2 abzugeben. Mit dem Objektschutznachweis erläutern Sie der zuständigen Behörde den Umgang mit der vorliegenden Naturgefahrensituation und tragen so zu einem raschen Verfahren bei.
Objektschutzformulare Digital
Wir empfehlen Ihnen, den Objektschutz zusammen mit einem Fachplaner zu erarbeiten.
Bei Bedarf kann Sie die Gebäudeversicherung (Prävention Naturgefahren: pn@gvsg.ch) bei der Festlegung der Objektschutzmassnahmen beraten.
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen