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Planen Sie, ein Objekt im Gefahrengebiet zu bauen? Hier erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf, die Hilfsmittel und ob Massnahmen nötig oder nur empfohlen sind. Damit können Sie verantwortungsvoll planen und die Risiken von Naturgefahren minimieren.

Ablauf Bauen in Gefahrengebieten

Je nachdem wie stark ein Bauvorhaben exponiert ist oder ein hohes Schadenpotenzial birgt, sind Objektschutzmassnahmen zwingend zu ergreifen. Bei geringerem Risiko werden Massnahmen empfohlen. Mit folgender Checkliste erhalten Sie als Bauverwaltung, Planer- oder Bauherrschaft die nötigen Informationen zum Bauen in Gefahrengebieten. 

Objektschutz

Objektschutzmassnahmen verhindern oder vermindern Schäden durch Naturgefahren.

Wir empfehlen Ihnen, den Objektschutz zusammen mit einem Fachplaner zu erarbeiten.

Bei Bedarf kann Sie die Gebäudeversicherung (Prävention Naturgefahren: pn@gvsg.ch) bei der Festlegung der Objektschutzmassnahmen beraten.

Noch offene Fragen?

Abteilung Naturgefahren

Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen