Planen Sie, ein Objekt im Gefahrengebiet zu bauen? Hier erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf, die Hilfsmittel und ob Massnahmen nötig oder nur empfohlen sind. Damit können Sie verantwortungsvoll planen und die Risiken von Naturgefahren minimieren.
Ablauf Bauen in Gefahrengebieten
Je nachdem wie stark ein Bauvorhaben exponiert ist oder ein hohes Schadenpotenzial birgt, sind Objektschutzmassnahmen zwingend zu ergreifen. Bei geringerem Risiko werden Massnahmen empfohlen. Mit folgender Checkliste erhalten Sie als Bauverwaltung, Planer- oder Bauherrschaft die nötigen Informationen zum Bauen in Gefahrengebieten.
Objektschutz
Objektschutzmassnahmen verhindern oder vermindern Schäden durch Naturgefahren.

Für ein bewilligungsfähiges Baugesuch sind die ausgefüllten Formulare Teil 1 und 2 abzugeben. Mit dem Objektschutznachweis erläutern Sie der zuständigen Behörde den Umgang mit der vorliegenden Naturgefahrensituation und tragen so zu einem raschen Verfahren bei.
- Leitfaden Objektschutznachweis
- Teil 1 Objektschutznachweis
- Teil 2 Nachweis Objektschutzmassnahmen Hochwasser
- Teil 2 Nachweis Objektschutzmassnahmen Rutschungen
- Teil 2 Nachweis Objektschutzmassnahmen Murgänge und Hangmuren
- Teil 2 Nachweis Objektschutzmassnahmen Lawinen
- Teil 2 Nachweis Objektschutzmassnahmen Stein- und Blockschlag
Wir empfehlen Ihnen, den Objektschutz zusammen mit einem Fachplaner zu erarbeiten.
Bei Bedarf kann Sie die Gebäudeversicherung (Prävention Naturgefahren: pn@gvsg.ch) bei der Festlegung der Objektschutzmassnahmen beraten.
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen