Ist Ihr Wohn- oder Arbeitsort gefährdet? Die kantonale Gefahrenkarte gibt Ihnen darüber Auskunft.
Gesetzliche Verpflichtung zur Gefahrenkarte
Die aktuellen Bundesgesetze über den Wald (WaG) und den Wasserbau (WBG) verpflichtet die Kantone, Gefahrenkarten zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Naturgefahrenanalyse im Kanton St.Gallen
Damit Sie Naturgefahren erkennen und beurteilen können, haben wir praktische Grundlagen erstellt. Das geschah von 2002 bis 2012 unter der Federführung der Naturgefahrenkommission.
Die Gefahrenkarten zeigen Ihnen, wo folgende Naturgefahren potenziell auftreten können:
- Hochwasser und Murgang
- Rutschung
- Sturz
- Lawine
Übersicht Gefahrenkarte Kanton St. Gallen
In dieser Übersicht sehen sie die verschiedenen Produkte unserer Gefahrenkarte kurz und bündig erklärt.
Ergebnisse
Die Ergebnisse können Sie im Geoportal abrufen.
Unter «Karten > Geologie, Boden, naturbedingte Risiken» können Sie die Gefahrenstufen und viele weitere Karten ansehen. So können Sie sich jederzeit über die Gefahrensituation informieren.
Die Wegleitung zeigt auf, wie eine Naturgefahrenanalyse zu erstellen sind. Sie berücksichtigt und präzisiert die Grundlagen des Bundes und stellt die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit innerhalb des Kantons sicher.
- 01 SG WL Einleitung 2015
- 02 SG WL Begriffe 2015
- 03 SG WL Objektkategorien Schutzziele 2008
- 06 SG WL Phänomene 2015
- 08 SG WL Gefahrenkarte 2015
- 09 SG WL Risiken Schutzdefizite 2015
- 13 SG WL DTM Modelldokumentation 2021
- 13 SG WL DTM Weisung und Erfassungsrichtlinien 2024
- 14 SG WL Datenbeschreibung 2020
- Vorlage SzenarienXLS alle Gefahrenquellen
Wird ein Schutzprojekt erstellt, das einen wesentlichen Einfluss auf die Gefahrenkarte hat, aktualisieren wir diese Verbesserungen anhand eines Nachführungsprojektes.
Unter Verklausung wird die Gefahrensituation verstanden, in der Schwemmholz, Geschiebe und ähnliches Losmaterial Brücken, Durchlässe etc. verstopfen. Diese Beurteilung hat auf die Ergebnisse der Gefahrenbeurteilung massgeblichen Einfluss. Die folgenden Unterlagen dienen Ihnen als Richtlinie im Kanton St.Gallen.
Bei der Punktuellen Gefahrenabklärung (PGA) stuft eine Fachperson die Gefährdung für einen begrenzten (punktuellen) Standort ein, der ausserhalb des Abklärungsperimeters der Gefahrenkarte liegt. Je nach Gefährdung können Sie den Umgang z.B. im Baubewilligungsverfahren bestimmen.
- Wegleitung punktuelle Gefahrenabklärung
- Formular PGA Hochwasser
- Formular PGA Murgang
- Formular PGA Rutschung
- Formular PGA Sturz
- Formular PGA Lawine
- Methodik Oberflächenabfluss
- Hilfsmittel Abflussberechnung Dauerregen
- Hilfsmittel Abflussberechnung Gewitter
- Formulare A Oberflächenabfluss
- Beispiel 1 Oberflächenabfluss
- Beispiel 2 Oberflächenabfluss
Für die Abschätzung der Hochwassergefahren beziehungsweise der massgebenden Hochwassermengen spielen die Niederschlagsintensitäten eine tragende Rolle. Diese kantonale Analyse stellt die Niederschläge in Abhängigkeit der Jährlichkeit und der räumlichen Verteilung dar.
Gefährdungskarte Oberflächenabfluss
Der Oberflächenabfluss ist der Anteil des Regenwassers, der bei besonders starken Niederschlägen auf der Geländeoberfläche zu einem Gewässer oder einer Mulde hin abfliesst und sich dort sammelt. Der Oberflächenabfluss grenzt sich von den Überflutungen ab, die durch ausufernde Bäche, Flüsse und Seen entstehen.
Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss hat keine Rechtsverbindlichkeit. Sie hat lediglich einen hinweisenden Charakter und ergänzt die bestehenden Gefahren- und lntensitätskarten.
Mit verschiedenen Farbtönen wird dargestellt, wie hoch das Wasser stehen kann: helllila: < 0.1 m, lila: 0.1 m - 0.25 m, dunkellila: > 0.25 m. Weiter Informationen entnehmen Sie aus unserem Informationsschreiben an die Städte und Gemeinden unseres Kantons
Die Karte wurde gemeinsam vom Bundesamt für Umwelt BAFU, dem Schweizerischen Versicherungsverband SVV und der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG erarbeitet und finanziert. Sie ist nun im kantonalen Geoportal aufgeschaltet und kann dort eingesehen werden.
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen