Um unsere Mitmenschen vor Naturgefahren zu schützen, handeln wir nach den Grundsätzen des integralen Risikomanagements. Dieses umfasst die Bewältigung, die Regeneration und die Vorbeugung/Prävention.
Massnahmenpalette des integralen Risikomanagements und Phasen, in denen die Massnahmen zum Tragen kommen (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz).
Vorsorge und Prävention
Wir von der Abteilung Naturgefahren beschäftigen uns in erster Linie mit der Auswertung und der Prävention von Naturgefahren.
Die Raumplanung erhält den Vorzug vor technischen Schutzmassnahmen. Sie hat die Aufgabe, die Nutzung den Standortgegebenheiten anzupassen. Damit reduziert sie das Schadenpotenzial und dient der Vorsorge.
Die Gemeinden sorgen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachstellen des Kantons (Abteilung Wasserbau und Kantonsforstamt) mit technischen Schutzmassnahmen für einen flächenhaften Grundschutz und vermindern so die Risiken. Zu diesen Massnahmen gehören unter anderem:
- Hochwasserschutzprojekte
- Lawinenverbauungen
- Steinschlagverbauungen
- Schutzwaldpflege
Sind Risiken nicht anders zu beseitigen, werden Objektschutzmassnahmen (Direktschutz) erforderlich. Diese erhöhen die Sicherheit einzelner Gebäude. Vor allem bei Neubauten ist dies in der Regel mit geringen Mehrkosten möglich. Bei Bedarf kann die Gebäudeversicherung St.Gallen GVSG Eigentümer und Planer bei der Festlegung der Massnahmen beraten.
Die Intervention, setzt eine Notfallplanungen und ein Überwachungskonzept voraus und kann im Schadenfall dazu beitragen die Auswirkungen beziehungsweise die Schäden zu vermindern.
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Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen