Die von der Fachstelle für Statistik produzierte Statistik ermöglicht die Erarbeitung von Informationen zur Stimmbeteiligung einzelner Bevölkerungsgruppen. Die Fachstelle stellt die in Zusammenarbeit mit den beteiligten Gemeinden erzeugten Statistikdaten überdies für vertiefte wissenschaftliche Analysen zur Verfügung. Nachstehend wird beschrieben wie die Statistikdaten zustande kommen.
Die bei STISTAT beteiligten Gemeinden scannen die Stimmrechtsausweise der Abstimmenden ein. Und zwar nachdem diese von den Abstimmungsunterlagen getrennt wurden. Aus den Scan-Dateien werden die anonymen Personennummern der Einwohnerkontrolle ausgelesen.
Die eingelesene Personennummer wird auch bei den Daten der Bevölkerungsstatistik STATPOPSG der Fachstelle für Statistik geführt. Durch einen Abgleich mit diesen Daten kann für jeden anonymen Datensatz bestimmt werden, ob die durch ihn repräsentierte Person an der Abstimmung teilgenommen hat oder nicht.
Es können nun alle Merkmale der Bevölkerungsstatistik (Alter, Geschlecht etc.) benützt werden, um zu untersuchen, wie hoch die Stimmbeteiligung in ausgewählten Bevölkerungsgruppen war.
Für die Stadt St.Gallen liegen Daten vor alle Abstimmungen mit Bundes- oder kantonalen Vorlagen seit März 2010. Ab Mai 2017 für acht weitere Gemeinden. Für vier E-Voting-Pilotgemeinden liegen Ergebnisse für zwei Abstimmungen (September 2017 und Februar 2018) vor. Weil bei diesen Gemeinden auch noch analysiert werden kann, welche Bevölkerungsgruppen in welchem Ausmass das E-Voting benützen, haben die politisch Verantwortlichen entschieden, die Datenerhebung bei diesen Gemeinden aufzugeben. Sie befürchten, dass diese Informationen dazu benützt werden könnten, Stimmkanäle gegeneinander auszuspielen, oder es könnte bei einzelnen Bevölkerungsgruppen für einen bestimmten Stimmkanal geworben werden.
Die auf Basis der STISTAT-Daten ermittelte Stimmbeteiligung entspricht dem Anteil der Stimmenden an allen Stimmberechtigten. Gezählt werden die abgegebenen Stimmrechtsausweise. Massgeblich ist der Bevölkerungsstand am Ende des letzten Jahresquartals vor der Abstimmung/Wahl. Daraus werden diejenigen Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft selektiert, welche am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr erreicht haben werden oder älter sind. Die auf diese Weise berechnete Stimmbeteiligung der Gesamtbevölkerung kann auf Ebene der Stadt/Gemeinde von derjenigen marginal abweichen, welche von den für Abstimmungen und Wahlen zuständigen Gemeindebehörden bekanntgegeben wird. Der Grund liegt zum einen darin, dass die Behörden die Zahl der am Abstimmungs- bzw. Wahltag Stimmberechtigten dem Stimmregister entnehmen. Zum andern wird die Stimmbeteiligung vorlagenspezifisch ausgewiesen, wobei die Anzahl der mit gültigem Stimmrechtsausweis eingereichten Stimmzettel massgeblich ist.
Individualdaten zur Stimmbeteiligung mit soziodemographischen Merkmalen werden zu wissenschaftlichen Zwecken abgegeben. Dazu muss ein Vertrag abgeschlossen werden. Diese Datei enthält den Katalog aller lieferbaren Merkmale. Die Daten werden kostenlos zu Verfügung gestellt. Der Aufbereitungs- und Lieferungsaufwand ist kostenpflichtig (140 Franken pro Arbeitsstunde).
Ergebnisse der Stimmbeteiligungsstatistik STISTAT finden Sie hier:
https://www.sg.ch/ueber-den-kanton-st-gallen/statistik/themen/B17/stimmbeteiligung-STISTAT.html
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