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Doppelbürger sind grundsätzlich militärdienstpflichtig.

Die Militärdienstpflicht beginnt mit der Aufnahme in die Militärkontrolle am Anfang des Jahres, in dem die Militärdienstpflichtigen das 18. Altersjahr vollenden und dauert bis zur Entlassung. Der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Militärdienstpflicht eines Schweizer Bürgers

Schweizer, die nachweisen, dass sie das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllen, Zivildienst geleistet oder Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig. Sie unterliegen dagegen der Meldepflicht und der Ersatzpflicht entsprechend den Bestimmungen des Wehrpflichtersatzes.

Vorbehalten bleiben die bilateralen Abkommen über den Militärdienst der Doppelbürger. Die Schweiz hat bis heute mit Deutschland, Frankreich, USA, Kolumbien, Argentinien, Österreich und Italien ein solches Abkommen abgeschlossen. Dort gilt in der Regel, dass der Doppelbürger seine Wehrpflicht nur in einem Land zu erfüllen hat. Die bilateralen Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien sehen ein Wahlrecht für den Militärdienst vor. 

Antrag um Anerkennung des Doppelbürgerstatus

Falls Sie die Dienstpflicht in folgenden Ländern erfüllt haben bzw. erfüllen möchten und noch nicht in der Schweiz rekrutiert wurden, können Sie einen Antrag um Anerkennung des Doppelbürgerstatus an folgende Adresse einsenden:

Kreiskommando
Doppelbürgerstatus
Burgstrasse 50
9000 St.Gallen

Noch offene Fragen?

Monika Andermatt

Stammkontrolle
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen

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Unser Amt ist am Freitag 1. November 2024 geschlossen
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