Falls Sie im Kanton St.Gallen wohnen und den anstehenden Wiederholungskurs der Armee verschieben müssen, finden Sie hier Informationen zum Vorgehen.
Allgemeines
Gesuche um Dienstverschiebung haben schriftlich zu erfolgen. Die Gründe sind aufzuführen und zu bestätigen.
Beachten Sie, dass die Aufgebotsdaten unter https://www.armee.ch/wk jeweils im Herbst des Vorjahres publiziert werden.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie das Gesuch einreichen, desto besser.
Ein Gesuch wird nur bewilligt, wenn zwingende Gründe vorgebracht werden und wenn es der Dienst erlaubt. Der Gesuchsteller muss den verschobenen Dienst nachholen.
Gesuche um Dienstverschiebung oder Dienstvorausleistung müssen von den Militärdienstpflichtigen im Normalfall spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn eingereicht werden. Gesuche, die zu spät eintreffen, werden nur in absoluten Notfällen bewilligt.
Gesuche, die nicht mehr behandelt werden können, werden dem direkt vorgesetzten Kommandanten zugestellt, unter dem der Gesuchsteller den Dienst zu leisten hat. Ohne Bewilligung einer Dienstverschiebung hat der Militärdienstpflichtige gemäss Marschbefehl einzurücken.
Der Kommandant ist nicht berechtigt, vordienstlich eine Dienstverschiebung zu bewilligen. Er prüft und entscheidet jedoch, ob
a) der volle Dienst zu leisten ist
b) eine Teildienstleistung möglich ist
c) ein persönlicher Urlaub genügt
d) eine vorzeitige Entlassung zwingend ist
Was ist der Grund der Verschiebung?
Dem Gesuch ist eine Bestätigung mit Unterschrift des Arbeitgebers und des Armeeangehörigen beizulegen.
Bei kurzfristigen Gesuchen ist aufzuzeigen, warum die Gründe für die Verschiebung nicht bereits vorher bekannt gewesen sind.
Wer bereits zweimal den Dienst auf ein späteres Jahr verschoben hat, hat zwingend ein Alternativdatum innerhalb des Jahres anzugeben.
Dem Gesuch ist eine Bestätigung der zivil-militärischen Beratungsstelle der Schule/Universität beizulegen.
Die Vertreter der Schulen/Universitäten beurteilen die Notwendigkeit der Verschiebung und stellen zu Handen der Militärbehörden entsprechend Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung.
Sollte Ihre Schule nicht aufgeführt sein, ist eine Bestätigung des Hauptlehrers oder des Rektorats, in der die Notwendigkeit der Verschiebung hervorgeht, einzuholen.
Wir empfehlen, den Dienst möglichst auf einen Zeitpunkt innerhalb des Jahres zu verschieben und die Diensttage nicht auf nach dem Studium aufzusparen. Der zukünftige Arbeitgeber wird es Ihnen danken. Umso früher Sie sich darum kümmern, umso eher ist eine Verschiebung innerhalb des Jahres auch möglich! Es besteht kein Anspruch darauf.
Dem Gesuch ist eine Bestätigung des Auslandaufenthaltes beizulegen (zum Bsp: Flugbestätigung, Bestätigung Reisebüro, Hotelbuchung etc.). Beachten Sie die Informationspflicht sowie die obligatorische Schiesspflicht und sorgen Sie dafür, dass allfällige andere Aufgebote an Sie weitergeleitet werden oder sich Drittpersonen darum kümmern können.
Falls sie bspw. mit Ihrem Auto eine grössere Reise unternehmen und auch keine Hotels im Vorfeld gebucht haben, ist eine Bestätigung des Sektionschefs Ihrer Wohnortsgemeinde einzuholen.
Sollten Sie sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten und sich auch zivilrechtlich in der Schweiz abmelden, ist ein Gesuch um Auslandurlaub einzureichen.
Der Militärärztliche Dienst kann Sie von der Dienstleistung dispensieren, wenn ein dokumentiertes medizinisches Problem vorliegt. Dem Gesuch ist ein ausführliches Arztzeugnis mit Diagnose beizulegen.
Beachten Sie, dass je nach medizinischer Problematik eine Neubeurteilung der Diensttauglichkeit angeordnet werden kann.
Sie können das Arztzeugnis in einem separaten verschlossenen Couvert dem Gesuch beilegen. Das Arztgeheimnis wird dadurch gewahrt.
Senden Sie das Gesuch mit Angabe Ihrer Versichertennummer, Grad, Funktion, Vorname, Nachname, aktuelle Wohnadresse an folgende Stelle:
Kreiskommando
DVS
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen
Wenn Sie das Onlineformular für die Einsendung Ihres Arztzeugnis verwenden, können wir die Wahrung des Arztgeheimnis nicht garantieren.
Dienstverschiebungsgesuch einreichen
Beachten Sie, dass das Kreiskommando St. Gallen nur Dienstverschiebungsgesuche von Armeeangehörigen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen behandeln kann.
Über das Portal der Armee verwalten Sie Ihren Militärdienst einfach online, jederzeit und von überall.
Falls Sie bereits über einen Account verfügen, können Sie Ihr Gesuch über das Portal der Armee einreichen.
Die Nutzung wird empfohlen, da so sichergestellt ist, dass Ihr Gesuch direkt an die richtige Stelle gelangt.
Sie können für Ihr Gesuch das Webformular verwenden. Die Beilagen sind im Pdf-Format (keine Bilder) anzufügen.
Das Gesuch kann per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden:
Bitte geben Sie im E-Mail folgende Angaben zu Ihrer Person an:
- Versichertennummer
- Grad, Funktion und Einteilung
- Name, Vorname und Adresse
- Telefonnummer
Das Gesuch kann an folgende Adresse gesendet werden:
Kreiskommando
DVS
Burgstrasse 50
9000 St.Gallen
Eine Vorlage für das Dienstverschiebungsgesuch finden Sie auf der Website der Armee:
Noch offene Fragen?
Amt für Militär und Zivilschutz
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen
Öffnungszeiten
Unser Amt ist vom 24. Dezember 2024 ab 11.30 Uhr bis am 05. Januar 2025 geschlossen.
Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet