Als Schweizerbürgerin im 17. - 28. Altersjahr können Sie sich freiwillig für den eintägigen Orientierungstag der Armee oder für den Infoabend anmelden.
Frauen können sich freiwillig für den Militärdienst entscheiden. Bei entsprechender Eignung stehen alle Funktionen offen.
Mit der Teilnahme am ausführlichen Orientierungstag oder am kurzen Infoabend erhält man unverbindlich Informationen zur Dienstleistung. Ob man sich zur Rekrutierung anmeldet oder nicht, kann nach der Teilnahme entschieden werden.
Infoabend oder Orientierungstag?
Profis der Armee informieren am ganztägigen Orientierungstag über die Armee, den Zivilschutz und den Zivildienst. Ideal , um sich umfassend zu informieren oder sich vertieft mit den konkreten Möglichkeiten einer Dienstleistung zu befassen.
Der Orientierungstag dauert von ca. 08:00 Uhr - 16:00 Uhr (Die Einrückungszeiten stehen auf dem Aufgebot).
An einem eineinhalbstündigen Infoabend informieren Expertinnen über die Möglichkeiten, die die Armee bietet. Ideal um kurz zu schnuppern, ohne einen Arbeitstag oder Schultag opfern zu müssen. Wer bereits eine konkrete Vorstellung hat und sich demnächst zur Rekrutierung anmelden möchte, kann den Abend nutzen, um letzte Informationslücken zu schliessen.
Der Infoabend dauert von 19:30 Uhr bis ca. 21:00 Uhr.
Hinweis für den Arbeitgeber
Die Arbeitgeber sind gemäss Artikel 324a des Obligationenrechts verpflichtet, den an der Orientierungsveranstaltung teilnehmenden stellungspflichtigen Männern und den freiwillig teilnehmenden Frauen für diesen Tag den Lohn zu entrichten.
Auszug aus der Motion 18.4303: Die Teilnahme der Frauen an der Orientierungsveranstaltung liegt im öffentlichen Interesse und in jenem des Bundes, weil dadurch die Sensibilisierung der Frauen für die freiwillige Übernahme der Militärdienstpflicht gesteigert werden soll. Dieses öffentliche Interesse überwiegt nach Meinung des Bundesrates die Interessen des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung der Frauen.
FAQ: Frauen in der Armee
- Sie haben das Schweizer Bürgerrecht
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Falls Sie das 24. Altersjahr bereits vollendet haben, ist mit der Anmeldung zur Rekrutierung ein Antrag auf Rekrutierung nach Überschreiten der offiziellen Altersgrenze einzureichen. Für den Orientierungstag können Sie sich ohne Antrag anmelden.
Die Armee bietet Ihnen Gelegenheit, etwas Neues zu entdecken und zu lernen. In der vielfältigen, praxisorientierten Ausbildung werden Sie persönlich gefordert und für ausgewählte Tätigkeits- oder Berufsfelder bestens vorbereitet.
Sie können in der Armee sich selber und Ihre körperlichen sowie psychischen Grenzen kennenlernen. Und zwar in einer Art, wie das kaum an einem anderen Ort möglich ist. Dabei profitieren Sie viel für den beruflichen Alltag und für Ihre körperliche Fitness.
Als Armeeangehörige können Sie sich als Mitglied einer Gemeinschaft in den Dienst der Gesellschaft stellen.
Wagen Sie diesen Schritt! Es braucht Mut - und genau das zeichnet Sie aus.
Der beste Einstieg ist der kantonale Orientierungstag. An diesem Tag erfahren Sie alles Wesentliche über die Armee, die Rekrutierung, den Zivilschutz und den Zivildienst.
Sie erhalten dort auch die Anmeldung zur Rekrutierung.
In der Armee gilt der Grundsatz "gleiche Leistung - gleiche Chance": Wie Ihre männlichen Kameraden können Sie bei entsprechender Eignung in allen Truppengattungen Dienst leisten. Im Militär gehört körperliche Aktivität zum Alltag und Teamwork wird gross geschrieben.
Ihnen stehen alle Aufstiegsmöglichkeiten offen. Heute ist es keine Seltenheit, dass Frauen Gruppen, Züge oder Einheiten führen. Wenn Sie weitermachen, können Sie sich in der militärischen Kaderausbildung Führungsqualitäten aneignen, von denen Sie dank zivil anerkannten Zertifikaten auch im Beruf profitieren.
Damit an der Rekrutierung auf Ihre Zuteilungswünsche eingegangen werden kann, müssen Sie das Anforderungsprofil für die bevorzugte Funktion erfüllen, beispielsweise in Bezug auf Körpergrösse, Gesundheitszustand, körperliche Fitness, psychologische Test, verlangte vordienstliche Kurse sowie bei gewissen Funktionen die Fach- oder Eignungsprüfung (Bsp: SPHAIR Kurs, Musikprüfung). Ausserdem muss die Armee zum Zeitpunkt der Rekrutierung Bedarf für die gewünschte Funktion haben. Auch Ihre berufliche Ausbildung und der RS-Zeitpunkt können für die Zuteilung eine Rolle spielen.
Am Ende der Rekrutierung verpflichten Sie sich mit Ihrer Unterschrift definitiv Militärdienst zu leisten.
Jedes Jahr finden in der Schweiz mehrere Rekrutierungen statt. Wenn möglich werden Ihre Wünsche bezüglich Ort und Termin für das Aufgebot berücksichtigt und meist können Sie auch die Rekrutenschule zum gewünschten Zeitpunkt besuchen.
Zur Rekrutierung werden Sie drei bis zwölf Monate vor der Rekrutenschule (RS) aufgeboten. Am Tag der Rekrutierung rücken Sie zusammen mit Ihren männlichen Kameraden in eines der Rekrutierungszentren ein. Die Rekrutierungstage sind besolden und Ihr Arbeitgeber erhält Erwerbsersatz.
Ideal ist es, wenn Sie Ihren Arbeitgeber schon vor der Anmeldung zur Rekrutierung über Ihren Entscheid, Militärdienst zu leisten, orientieren. Auch den Termin für die Rekrutenschule sollten Sie vorgängig mit ihm besprechen.
Während Sie Militärdienst leisten, erhält Ihr Arbeitgeber eine Entschädigung, den sogenannten Erwerbsersatz. Damit wird er - mindestens teilweise - bei der Lohnfortzahlung unterstützt. Sind Sie nicht erwerbstätig, erhalten Sie diesen Erwerbsersatz persönlich, zusätzlich zum Sold.
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen während sowie vier Wochen vor und nach dem obligatorischen Militärdienst nicht kündigen.
Die finanzielle Entschädigung von Armeeangehörigen im Dienst besteht aus Sold, Soldzulagen und Erwerbsersatz (EO). Dauert der Militärdienst länger als 60 Tage am Stück, kann zudem die Prämienzahlung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung sistiert werden.
Absolventinnen und Absolventen der Rekrutenschule (RS) erhalten grundsätzlich 62 Franken pro Tag. Die einzige Ausnahme bilden Rekruten mit Kind(ern); sie erhalten die gleichen Ansätze wie WK-Dienstleistende (80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens).
In allen übrigen Dienstleistungen z.B. WK, erhalten Armeeangehörige 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens 69 Franken pro Tage und höchstens 220 Franken pro Tag. Falls Armeeangehörige Kinder haben, kommt zu dieser Grundentschädigung noch die Kinderzulage dazu. Sie beträgt für jedes Kind 22 Franken. Haben Dienstleistende Kinder, beträgt der Mindestbetrag 110 Franken und der Höchstbetrag 275 Franken pro Tag. Der Höchstbetrag der Gesamtentschädigung darf jedoch den Betrag von 275 Franken pro Tag nicht übersteigen.
Entschädigung pro Tag | ohne Kinder | mit Kindern | |
---|---|---|---|
min. | max. | max. | |
Für die Dauer der Rekrutenschule | 69.- | 69.- | 275.- |
Während des Wiederholungskurses (WK) | 69.- | 220.- | 275.- |
Sind Sie schwanger oder haben Sie Betreuungsaufgaben (eigene Kleinkinder), so entbindet Sie das nicht von Ihrer Dienst- und Schiesspflicht. Sie können aber ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen.
Bei Dienstverschiebungen oder Dienstuntauglichkeit haben Sie keinen Wehrpflichtersatz zu bezahlen.
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Markus Ammann
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