Hier erfahren Sie, was zu tun ist, um Ihre persönliche Armeewaffe bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, Durchdiener bei der Entlassung aus der Armee, ins Eigentum übernehmen zu können.
Der Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn
Sturmgewehr 90
- ein gültiger Waffenerwerbsschein (nicht älter als 6 Monate) vorgewiesen wird
- in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesprogramme (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen wurden
Pistole 75
- ein gültiger Waffenerwerbsschein (nicht älter als 6 Monate) vorgewiesen wird
- der AdA mit einer Pistole ausgerüstet ist. (Ein Schiessnachweis ist nicht notwendig)
Wer eine Leihwaffe besitzt und diese weiterhin als Leihwaffe behalten oder sein persönliches Sturmgewehr 90 zukünftig als Leihwaffe übernehmen will, muss dafür am Entlassungstag einen gültigen Waffenerwerbsschein vorweisen und in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesprogramme (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen haben.
Für die Änderung, Kennzeichnung und die Datenerfassung für die Überlassung der Waffe zu Eigentum wird folgende Entschädigung in bar eingezogen:
Stgw 90: 100.00 Fr.
Pistole: 30.00 Fr.
Der Waffenerwerbsschein ist komplett ausgefüllt und einer Kopie eines amtlichen Ausweises bei der örtlichen Polizeistation (Stadt St. Gallen: Stadtpolizei) abzugeben. Die Unterlagen sind persönlich abzugeben, da ein Bericht über den Gesuchsteller angefertigt wird.
Achtung: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen.
Die Armee akzeptiert weder eine Ausnahmebewilligung "Sportschütze", noch eine Ausnahmebewilligung "Sammler". Rechnen Sie ca. 6 Wochen für den Erhalt des Waffenerwerbsscheines ein.
Das Gesuchsformular kann auf der Webseite des FedPol bezogen werden.
Bei Fragen zur Übernahme der persönlichen Waffe zu Eigentum können Sie sich per eMail direkt an den Leiter Persönliche Ausrüstung des Logistikcenters Hinwil wenden:
Herr Christoph Rüegg, christoph.rueegg.RUE@vtg.admin.ch
Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer in der eMail bekannt.
Noch offene Fragen?
Markus Ammann
Kreiskommando
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen
Öffnungszeiten
Die Retablierungsstelle und die Waffenwerkstatt sind vom Mittwoch 18. Dezember 2024 ab 11.30 Uhr bis am Montag 06. Januar 2025 13.30 Uhr geschlossen.
Die weiteren Amtsstellen bleiben vom 24. Dezember 2024 ab 11.30 Uhr bis am 05. Januar 2025 geschlossen.
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07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet