Hier finden sie präventive Tipps und Beratung des Jugenddienstes der Kantonspolizei St.Gallen.
Der Jugenddienst ist Ansprechpartner für Jugendliche, Eltern, Schulen, Behörden sowie Institutionen aus dem Jugendbereich. Die Mitarbeitenden des Jugenddienstes führen und leiten Ermittlungen gegen jugendliche Straftäter und Straftäterinnen. Sie leisten Präventionsarbeit mittels Vorträgen an Schulen und an öffentlichen Anlässen.
Häufig gestellte Fragen
Für Mobbing und Cybermobbing gibt es keine eigenen Gesetzesartikel nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch. Jedoch fallen Mobbing und Cybermobbing oftmals unter die Tatbestände der Beschimpfung, üblen Nachrede, Verleumdung, Drohung, Erpressung, Nötigung sowie weitere Tatbestände im Zusammenhang mit Gewalt.
Nach dem Grundsatz "Mobbing hört nicht von selbst auf" sind Erwachsene gefordert zu handeln. In einem ersten Schritt sollte ein Mobbing-Fall in der Schule oder im Verein den zuständigen Personen gemeldet werden. Bei einem Mobbing-Fall in der Schule heisst das, dass mit der Lehrperson, der Fachstelle Schulsozialarbeit oder der Schulleitung die Situation besprochen werden sollte.
Ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Eltern für die Prävention und das Ansprechen des möglichen Drogenkonsums ist von grösstem Wert.
Je früher ein Drogenproblem erkannt wird, desto grösser ist die Chance, es bekämpfen zu können. Wenn Eltern bei ihrem Kind Probleme beobachten, dann sollten sie offen ansprechen, was ihnen Sorgen macht. Es ist
wichtig, dem Kind keinen zusätzlichen Druck aufzusetzen, sondern gemeinsam einvernehmliche Lösungen anzustreben und zu finden.
Wenn sich innerhalb der Familie kein Ausweg finden lässt, sollte man auch nicht zögern, eine Sucht- oder Jugend- und Familienberatungsstelle aufzusuchen.
Eltern sollen regelmässig mit den Kindern über eine sinnvolle Mediennutzung sprechen. Dabei sind die positiven Aspekte der Nutzung, aber auch mögliche Konsequenzen und Gefahren zu thematisieren.
Trotzdem kann nicht vollständig verhindert werden, dass Kinder im Internet auf ungeeignete Inhalte stossen oder diese zugestellt bekommen.
Falls das Kind gewaltdarstellendes oder pornografisches Material erhält, sollte der Absender bzw. die Absenderin direkt darauf angesprochen werden und die Filme auf keinen Fall weitergeleitet, sondern gelöscht werden.
Wenn sich der Vorfall innerhalb der Klasse oder des Schulhauses abspielt (z.B. in einem Klassen- oder Kollegenchat), müssen zwingend die verantwortlichen Personen der Schule (Schulleitung, Schulsozialarbeit oder die Lehrperson) informiert werden. Nur so ist gewährleistet, dass solche Vorfälle professionell angegangen und bearbeitet werden können.
Wenn Jugendliche ein Handy mit verbotenem Inhalt besitzen, wird den Lehrpersonen empfohlen, sich an die Schulleitung zu wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Lehrpersonen sind berechtigt, verbotene und/oder gefährliche Gegenstände einzuziehen. Danach ist die Polizei über die Sachlage zu informieren. Falls die Polizei nicht miteinbezogen wird, sollen die Erziehungsberechtigten orientiert und das eingezogene Material ihnen übergeben werden. Es ist dafür zu sorgen, dass das verbotene Material gelöscht wird.
Jugendliche werden bei Vergehen oder Verbrechen nur dann im schweizerischen Strafregister eingetragen, wenn sie zu Freiheitsentzug oder einer geschlossenen Unterbringung verurteilt wurden. Die Eintragungen werden spätestens zehn Jahre nach Erlass des Urteils bzw. nach Abschluss des Massnahmenvollzuges definitiv gelöscht. Bei Einholen eines privaten Strafregisterauszuges erscheinen
aber nicht gelöschte Eintragungen nur dann, wenn die Person als Erwachsener weitere Eintragungen erwirkt hat.
Der Jugenddienst der Kantonspolizei St.Gallen arbeitet in den vier Polizeiregionen, ohne Stadt St.Gallen. Die Jugenddienste der Regionen sind jeweils Ansprechpartner für die entsprechende Region. Die Kontaktangaben sind am Ende dieser Seite oder in der Standortkarte der Kantonspolizei St.Gallen ersichtlich. Für die Kontaktangaben der Jugenddienste einfach die entsprechende Region anklicken.