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Allgemeines

Die Tataufarbeitung / Wiedergutmachung ist eine Form der Auseinandersetzung mit einem begangenen Delikt und der damit verbundenen Folgen für Opfer und Täter. Wichtigstes Ziel der Tataufarbeitung / Wiedergutmachung ist die aktive Auseinandersetzung des Insassen mit seiner Straftat. Der Insasse lernt dabei die Verantwortung für sein Delikt anzuerkennen und – als Folge davon – materielle Ansprüche von Opferseite zu tragen bzw. für die Begleichung von Schulden im Zusammenhang mit dem Delikt aufzukommen.

Die Wiedergutmachung ist gemäss Strafgesetzbuch (Art. 75 Abs. 3 StGB) ein integrierter Bestandteil des Vollzugs. Sie wird im Vollzugsplan festgehalten und zuhanden der einweisenden Behörde dokumentiert.

Formen

In der Strafanstalt Saxerriet geschieht die Wiedergutmachung (WGM) in materieller Form und in immaterieller Form.

Für die materielle Wiedergutmachung fliessen 10 % des Arbeitsentgelts der Insassen in ein Wiedergutmachungskonto. Dieses Geld wird für die Entschädigung von persönlichen Opfern, einer allfälligen Sanierung von Schulden oder für Zahlungen an gemeinnützige Organisationen verwendet.

Als immaterielle Wiedergutmachung wird die persönliche Auseinandersetzung mit der eigenen Deliktsituation bezeichnet. Sie findet in Form von Wiedergutmachungsgesprächen im Abstand von jeweils zwei bis drei Monaten statt.

Die immaterielle Wiedergutmachung hat folgende Ziele:

  • Auseinandersetzung mit dem Delikt
  • Einsicht in das begangene Unrecht
  • Einfühlen in die Situation des Opfers und Bereitschaft zur Wiedergutmachung

Die WGM-Gespräche sind für Insassen, welche sich mehr als sechs Monate in der Strafanstalt Saxerriet aufhalten, verpflichtend.

 

Unsere Kontaktkoordinaten

Barbara Looser, lic.iur. RAin

Barbara Looser, lic.iur. RAin

Direktorin

Strafanstalt Saxerriet

Saxerrietstrasse 1
9465 Salez