Die Bewährungshilfe St.Gallen betreut Personen, welche sich in einem Strafverfahren oder infolge einer Strafuntersuchung in Untersuchungshaft befinden.
Angebot der sozialen Betreuung
Für die Dauer des Strafverfahrens und des Strafvollzugs wird eine soziale Betreuung sichergestellt (Art. 96 StGB). Personen in einem Strafverfahren werden auf persönliches Ersuchen bzw. auf Ersuchen der anwaltlichen Vertretung oder der verfahrensleitenden Behörde während der gesamten Dauer des Strafverfahrens von der Bewährungshilfe betreut.
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Silvia Hilber
Leiterin
Amt für Justizvollzug
Bewährungshilfe
Oberer Graben 38
9001 St.Gallen