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Die Bewährungshilfe St.Gallen bietet ein kognitiv-verhaltensorientiertes Lernprogramm für gewaltausübende Personen in 6 Modulen an.

Was bietet das Lernprogramm?

Die Bewährungshilfe St.Gallen bietet ein spezifisches deliktorientiertes Lernprogramm für gewaltausübende Personen an. Das kognitiv-verhaltensorientierte Lernprogramm ist in sechs Module über 20 Wochen aufgebaut. Wir gehen davon aus, dass Personen, welche innerhalb der Partnerschaft im häuslichen Rahmen Gewalt ausüben, an ihre Grenzen kommen und darum zuschlagen. Das Lernprogramm bietet in Gruppentrainings die Möglichkeit, für sich neues Verhalten zu erlernen, um gewaltfreie Partnerschaften zu leben

Zielgruppe

Teilnahmebedingungen

  • männlich, volljährig
  • wohnhaft in der Schweiz
  • Verständigung auf Deutsch

Ausschlusskriterien

  • akute Suchtproblematik
  • akute psychische Erkrankung
  • kognitive Einschränkung/Intelligenzminderung

Wie ist das Lernprogramm aufgebaut?

Das Lernprogramm für eine gewaltfreie Partnerschaft ist in sechs Module aufgebaut. Neueinstiege sind jeweils bei Modulstart alle drei bis fünf Wochen möglich. 

Das Lernprogramm ist ein Gruppentraining für bis zu acht Männer,

  • das die Themen; Gewalt, Männlichkeit und ich, Kommunikation, Partnerschaft, Kinder sowie Rückfallprävention behandelt.
  • das unter Anleitung von qualifizierten Fachpersonen geleitet wird.
  • das kognitiv-verhaltensorientierten und sozialpädagogischen Grundsätzen folgt.
  • das die Auseinandersetzung mit den begangenen Delikten fördert.
  • das Erlernen und Erproben von Verhaltensänderungen, Problemlösung, Impulskontrolle und Kommunikation möglich macht.
  • das Wissensvermittlung, Gruppendiskussion und Reflexion und Raum für emotionales Lernen gibt.

Grundlagen für Zuweisungen

Vor der Zuweisung muss eine Eignungsabklärung durch die Bewährungshilfe erfolgen. Die Entscheidungskompetenz für die Zulassung zum St.Galler Lernprogramm für eine gewaltfreie Partnerschaft ohne Gewalt liegt bei der Bewährungshilfe St.Gallen.

  • Zuweisung nach Art. 55a StGB, wenn im Rahmen eines Strafverfahrens wegen häuslicher Gewalt eine Sistierung sowie der Besuch des St.Galler Lernprogramms verfügt wird.
  • Zuweisung nach Art. 237 StPO, wenn im Rahmen eines Strafverfahrens der Besuch des St.Galler Lernprogramms als Ersatzmassnahme verfügt wird.
  • Zuweisung nach Art. 44 Abs. 2 StGB, wenn im Rahmen einer ausgesprochenen bedingten Strafe während der Probezeit der Besuch des St.Galler Lernprogramms als Weisung verfügt wird.

Gruppentrainingsort für das St.Galler Lernprogramm

Das Lernprogramm findet jeweils mittwochs von 18:00 - 20:00 statt.
Adresse: Amt für Justizvollzug, Oberer Graben 38, 9001 St.Gallen (Eingang Frongartenstrasse 5)

Weitere Informationen zum Lernprogramm

Weitere Informationen über das St.Galler Lernprogramm für eine gewaltfreie Partnerschaft,  für Behörden und Betroffene finden Sie hier auf dieser Website:

Noch offene Fragen?

Silvia Hilber

Silvia Hilber

Leiterin

Amt für Justizvollzug

Bewährungshilfe
Oberer Graben 38
9001 St.Gallen