Der Kanton St.Gallen weist eine grosse Fülle und ein breites Spektrum an beweglichen Kulturgütern auf. Liegen ihre Bewahrung und Überlieferung im öffentlichen Interesse, können sie entsprechend den Regelungen des St.Galler Kulturerbegesetzes als bewegliches Kulturerbe des Kantons definiert und unter Schutz gestellt werden. Die Grafik zeigt eine Auswahl möglicher Arten von Kulturgütern anhand von Objekten, Sammlungen und Beständen, die bewegliches Kulturerbe des Kantons sein könnten.