Das Staatsarchiv sichert die schriftliche Überlieferung der Organe des Kantons sowie seiner selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen. Hinzu kommen Archivalien von Rechtsvorgängern. Es handelt sich dabei um Dokumente der Landvogteien vor 1798 sowie des Kantons Säntis und von Teilen des Kantons Linth. Das Staatsarchiv ergänzt diese Quellen durch die Sicherung privater und kommunaler Unterlagen. Somit spiegelt sich die lokale Geschichte auch in Unterlagen des Staatsarchivs, und die Überlieferung in den Gemeindearchiven wird in wertvoller Weise bereichert.