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Auf dieser Webseite finden Sie aktuelle Informationen zur Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende und zu Beiträgen an Transformationsprojekte von Kulturunternehmen.

Nach Aufhebung aller sanitarischen Massnahmen Ende März 2022 sind die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich Ende Juni 2022 ausgelaufen. Es können keine Gesuche mehr eingegeben werden.

Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte können unverändert bis zum 30. November 2022 beim Amt für Kultur eingereicht werden.

Gesuche für Nothilfe können unverändert bis zum 30. November 2022 beim Verein Suisseculture Sociale eingereicht werden.

Die Website wird regelmässig aktualisiert (Stand 12. Oktober 2022).

Beiträge an Transformationsprojekte

Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte können noch bis zum 30. November 2022 eingegeben werden. 

Der Kantonsrat hat in der Februarsession 2022 die Fortführung dieses Unterstützungsinstruments beschlossen. Das Unterstützungsinstrument der Beiträge an Transformationsprojekte steht im Kanton St.Gallen nicht-gewinnorientierten Kulturunternehmen offen. Auch Kulturschaffende in rechtlich selbstständigen Arbeitsgemeinschaften können Gesuche einreichen. Neu können ausserdem auch Laienvereine für ein geplantes gemeinsames Transformationsprojekt zusammen ein Gesuch eingeben.

Für die Eingabeperiode vom 1. März bis 30. November 2022 stehen gesamthaft 960'000 Franken zur VerfügungFür die Bearbeitung gelten folgende Eingabefristen:

  • 31. Mai 2022 für die Gesuchsbeurteilung im Juni/Juli 2022,
  • 31. August 2022 für die Gesuchsbeurteilung im September/Oktober 2022,
  • 30. November 2022 für die Gesuchsbeurteilung im Dezember 2022/Januar 2023.

Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte von Kulturunternehmen

Nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen können für Transformationsprojekte Beiträge in Form einer nicht-rückzahlbaren Finanzhilfe beantragen (à fonds perdu). Projekte, die eine Anpassung an die durch die Covid-19-Epidemie veränderten Verhältnisse bezwecken und die der strukturellen Neuausrichtung oder Publikumsgewinnung dienen, können mit Beiträgen von bis zu 80 Prozent der Kosten für Transformationsprojekte unterstützt werden. Informationen zu den Voraussetzungen und Beurteilungskriterien finden sich im Merkblatt Beiträge an Transformationsprojekte und der Prioritätenordnung des Kantons St.Gallen vom 20. Mai 2021 für Transformationsprojektbeiträge im Rahmen der kantonalen Covid-19-Gesetzgebung. 

Transformationsprojekte umfassen zwei Kategorien von Vorhaben:

  • Zum einen sind Vorhaben förderfähig, die eine strukturelle Neuausrichtung des Kulturunternehmens zum Gegenstand haben. Damit sind Vorhaben wie unter anderem organisatorische Verschlankungen, Kooperationen verschiedener Kulturunternehmen oder Zusammenschlüsse (Fusionen) gemeint.
  • Zum anderen können Projekte unterstützt werden, welche die Wiedergewinnung von Publika oder die Erschliessung neuer Publikumssegmente bezwecken.

Transformationsprojekte sind auf ein definiertes Ziel ausgerichtet und haben eine begrenzte Zeitdauer. Sie bezwecken in jedem Fall eine Anpassung an die durch die Covid-Epidemie veränderten Verhältnisse.

Bitte lesen Sie vor einer Gesuchseinreichung unbedingt das Merkblatt Transformationsprojekte und die Prioritätenordnung vom 20. Mai 2021 (diese sind für die Einreichung und Beurteilung des Gesuchs verbindlich). Bei weitergehenden Fragen steht das Covid19-Team des Amtes für Kultur zur Verfügung.

Gesuch stellen

Hier finden Sie das entsprechende Gesuchsformular: Formular Transformationsprojekte für Kulturunternehmen 
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen: FAQ Beiträge an Transformationsprojekte

Eingabefristen: 31. Mai 2022, 31. August 2022, 30. November 2022

Das Amt für Kultur beurteilt die Gesuche gestützt auf die Covid-19-Kulturverordnung des Bundes (SR 442.15), das kantonale Gesetz zur Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich (sGS 571.2), das Merkblatt Beiträge an Transformationsprojekte und die Prioritätenordnung des Kantons St.Gallen vom 20. Mai 2021 für Transformationsprojektbeiträge im Rahmen der kantonalen Covid-19-Gesetzgebung. Eine Übersicht über die unterstützten Transformationsprojekte der Jahre 2020-2021 finden Sie hier: Liste der zugesicherten Beiträge an Transformationsprojekte 2020-2021

 

Noch offene Fragen?

Kulturförderung

Amt für Kultur

St. Leonhard-Strasse 40
9001 St.Gallen